Existenzgründung in Bretten

Wer eine Firma zu gründen in Bretten plant, bekommt umfassende Cash-Mittel vom Staat geschenkt und ist des Weiteren sein eigener Herr. Dennoch sollten Sie immer einen Geschäftsplan erstellen, um Planungszahlen zu bekommen. Ein Geschäftsplan zeichnet sich durch eine genaue Verkaufsstrategie, Marketing Research, Organisation, Finanzierungskennzahlen, Sales aus.


Existenzgründung in Bretten

Die Selbständigkeit in Bretten ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 29.412 Mitbürgern (Stand 2018) zählt Bretten zu den kleinen Städten in der Bundesrepublik. Dabei hat sich die Einwohneranzahl von 1939 (7.919), 1950 (8.897), 1960 (9.465), 1970 (11.543), 1980 (22.937), 1990 (24.264), 2000 (27.172), 2010 (28.466) und 2017 (28.939) unter dem Durchschnitt (0,45) entwickelt. Die Bürger verteilen sich auf einer Fläche von 77,55 qkm, was 2.643 Menschen je qkm bedeuten. Großstadt ist Bretten seit 1.890 und gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Existenzgründung in Bretten – Ämter, Behörden

Ein Unternehmen in Bretten geht nicht ohne Anlaufstellen, IfB, IHK. Der erste Weg führt Existenzgründer oft zur HWK, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Behörde. Denn hier sind wichtige Kontakte zur Existenzgründung zu bekommen oder werden in Schulungen vergütungsfrei durch fachkundige Startup Experten geschult. Wir raten Selbstständigen bei Selbstständigkeit in PLZ 75015 die aufgeführten Behörden in Bretten zu kontakten:

  • Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Lammstraße 13-17 76133 Karlsruhe Telefon 07 21/1 74-0 Fax 07 21/1 74-290 E-Mail info@karlsruhe.ihk.de http://www.karlsruhe.ihk.de
  • Handwerkskammer Karlsruhe Friedrichsplatz 4 – 5 76133 Karlsruhe Tel. 0721 1600-0 Fax 0721 1600-199 info@hwk-karlsruhe.de http://www.hwk-karlsruhe.de
  • Finanzamt Bruchsal Schönbornstr. 1-5 76646 Bruchsal Tel.: 07251/740 Fax: 07251/742111 poststelle-30@finanzamt.bwl.de

Existenzgründung in Bretten – Gründungsberater, Gründungszentren

Informativ ist es für Existenzgründer in Bretten aber auch, örtliche Kompetenznetzwerke zu kontakten. Diese werden oftmals von der Stadt Bretten bezuschusst und sorgen mit gründerfreundlichen Massnahmen für Beratung bei der Existenzgründung. Zu den Angeboten zählen

  1. Magazin
  2. Seminare
  3. Networking

. Nicht zu vernachlässigen für Gründer in Bretten ist aber die Konversation mit Startups, was vermeidet, dass man sich Scheuklappen aufsetzt. Wichtigste Anlaufstelle sind generell die regionalen Gründerprofis in Bretten:

  • Herr Dipl.-Wi.Jur. David Loebert-Kulinski Hermann-Beuttenmüller-Str. 6-12 75015 Bretten eMail: david.loebert@kulinski-kollegen.de Website: http://www.kulinski-kollegen.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung
  • Herr Reimund Rebel Tannenbergerstraße 2 75015 Bretten eMail: reimund.rebel@online.de Website: http://www.wertschoepfung-rebel.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Bretten – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein anderer bedeutsamer Punkt für Existenzgründer ist die Arbeitsagentur in Bretten. In Bretten existieren 7.885 Menschen ohne Job, bei einer Arbeitslosenquote von 2,60%. Derzeitig werden 4.322 Jobofferten als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Statistik starten in Bretten 5 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Erwerbslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem staatlichen Unterstützung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 28 (Überbrückungsgeld) und 15 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für viele Jobsuchende in Bretten eine durchdachte Alternative zur Festanstellung und wird folglich auch vom Staat bezuschusst. Weitere Subventionen in Bretten finden Existenzgründer in einem ähnlichen Beitrag von uns!

  • Agentur für Arbeit Bretten Weißhoferstr. 70 75015 Bretten +49 721 823 2222 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Bretten – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist die Wahl zur Selbstständigkeit in Bretten gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Bretten besucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Anmeldung für 25,00 €. Direkt hält man die begehrte Gewerbeanmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von 20,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 20,00 €. Für die Gewerbe Registrierung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Anmeldung des Gewerbes reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, darüber hinaus für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Bretten gab es 2018 ganze 557 Gewerbe Anmeldungen und 595 Gewerbeabmeldungen. Hier muss die Stadt dringend Fördermassnahmen einleiten.. Nach der Gewerbeanmeldung in Bretten bekommt man auch schnell Post vom Fiskus, das sich verständlicherweise dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie bezahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer fachkundigen Rat beim Eintragen hinzuzuziehen.

  • Stadt Bretten Untere Kirchgasse 9 75015 Bretten Postfach 1560 75005 Bretten 07252 921 0 07252 921 160 stadt@bretten.de


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.