Existenzgründung in Landau in der Pfalz

Wer eine Firma zu gründen in Landau in der Pfalz vorbereitet, bekommt unterstützende Fördermittel vom Staat geschenkt und ist des Weiteren sein eigener Chef. Nichtsdestotrotz sollten Sie immer einen Businessplan produzieren, um eine Insolvenz zu vermeiden. Ein Unternehmerkonzept zeichnet sich durch eine nach Vorgaben erstellte Prozesse, Organisation, Finanzierungskennzahlen, Markteintrittsstrategie, Konkurrentenbeobachtung aus.


Existenzgründung in Landau in der Pfalz

Die Existenzgründung in Landau in der Pfalz ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 46.677 Mitbürgern (Stand 2018) zählt Landau in der Pfalz zu den mittleren Städten in Germany. In diesem Zusammenhang hat sich die Einwohneranzahl von 1939 (21.566), 1950 (24.232), 1960 (25.778), 1970 (31.437), 1980 (36.522), 1990 (37.274), 2000 (41.122), 2010 (43.615) und 2017 (45.146) unter dem Durchschnitt (0,49) entwickelt. Die Einwohnerinnen und Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 108,84 qkm, was 2.336 Menschen je qkm bedeuten. Großstadt ist Landau in der Pfalz seit 1.915 und zählt zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Existenzgründung in Landau in der Pfalz – Ämter, Behörden

Als Unternehmer durchzustarten in Landau in der Pfalz glückt nicht ohne Behörden, IfB, IHK. Der erste Weg führt Firmengründer oft zur Bundesanstalt für Arbeit, IfB, IHK, Behörde. Denn hier sind die notwendigen Informationen zur Firmengründung vorhanden oder werden in Seminaren für umme durch qualifizierte Gründerprofis geschult. Wir empfehlen Firmengründern bei unternehmerischen Tätigkeit in PLZ 76829 die aufgeführten Anlaufstellen in Landau in der Pfalz zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer Pfalz Ludwigsplatz 2-4 67059 Ludwigshafen Telefon 06 21/59 04-0 Fax 06 21/59 04-12 14 E-Mail info@pfalz.ihk24.de http://www.pfalz.ihk24.de
  • Handwerkskammer der Pfalz Am Altenhof 15 67655 Kaiserslautern Tel. 0631 3677-0 Fax 0631 3677-180 info@hwk-pfalz.de http://www.hwk-pfalz.de
  • Finanzamt Landau (Nr. 2724) Weißquartierstr. 13 76829 Landau Postfach 1760u.1780 76807 Landau Telefon: 06341/9130 Telefax: 06341/91322100 E-Mail: Poststelle@fa-ld.fin-rlp.de

Existenzgründung in Landau in der Pfalz – Gründungsberater, Gründungszentren

Spannend ist es für Firmengründer in Landau in der Pfalz aber auch, örtliche Innovations- und Gründerzentren zu konsultieren. Diese werden oft von der Metropole Landau in der Pfalz gefördert und sorgen mit detaillierten Massnahmen für Beratung bei der unternehmerischen Tätigkeit. Zu den Möglichkeiten zählen

  1. Lager
  2. Kantinen
  3. Networking

Sehr empfehlenswert für Existenzgründer in Landau in der Pfalz ist aber der Austausch mit Startups, was verhindert, dass man an Problemen verzweifelt. Wichtigste Fachadresse sind immer die örtlichen Gründungsberater in Landau in der Pfalz:

  • Herr Dipl. Betriebswirt Manfred Friedrich Weis Max-von-Laue-Str.2a 76829 Landau eMail: info@weis-manfred.de Website: http://weis-manfred.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Landau in der Pfalz – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein ergänzender beliebter Ort für Selbstständige ist die Arbeitsagentur in Landau in der Pfalz. In Landau in der Pfalz sind 10.949 Personen ohne Arbeit, bei einer Erwerbslosenquote von 4,10%. Zurzeit werden 3.820 Jobofferten als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Datenmaterial starten in Landau in der Pfalz 7 Arbeitslose (Stand 2018) aus der Erwerbslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem staatlichen Unterstützung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 39 (Überbrückungsgeld) und 21 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für zahlreiche Jobsuchende in Landau in der Pfalz eine interessante Alternative zur Festen Anstellung und wird daher auch vom Staat bezuschusst. Weitere Subventionen in Landau in der Pfalz finden Firmengründer in einem ähnlichen Beitrag von uns!

Existenzgründung in Landau in der Pfalz – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Entschluss zur unternehmerischen Tätigkeit in Landau in der Pfalz gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Landau in der Pfalz angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, Beispielsweise Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registrierung für 40,00 €. Direkt hält man die fördermittelrelevante Gewerbeanmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von - €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 40,00 €. Für die Anmeldung des Gewerbes gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Anmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, weiterhin für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Landau in der Pfalz gab es 2018 ganze 1.291 Anmeldung des Gewerbes und 1.149 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Anmeldung in Landau in der Pfalz bekommt man auch direkt Post vom Finanzamt, das sich verständlicherweise dafür interessiert, wieviel Steuern Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer Unterstützung beim Erledigen hinzuzuziehen.

  • Stadt Landau in der Pfalz Marktstraße 50 76829 Landau in der Pfalz Kommunikation stadtverwaltung@landau.de 06341 - 13-0


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.