Existenzgründung in Osterholz-Scharmbeck

Wer eine Unternehmung in Osterholz-Scharmbeck vorbereitet, bekommt attraktive Zuschüsse vom Staat geschenkt und ist im Übrigen sein persönlicher Herr. Gleichwohl sollten Sie immer einen Business Plan produzieren, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Ein Unternehmerkonzept zeichnet sich durch eine auf den Einzelfall zugeschnittene Wettbewerbsbeobachtung, Organisation


, Verkaufsstrategie, Investitionsplan aus.

Existenzgründung in Osterholz-Scharmbeck

Die unternehmerischen Tätigkeit in Osterholz-Scharmbeck ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 30.300 Einwohnern (Stand 2018) zählt Osterholz-Scharmbeck zu den mittleren Städten in der Bundesrepublik. In diesem Zusammenhang hat sich die Einwohnerzahl von 1939 (10.477), 1950 (11.772), 1960 (12.524), 1970 (15.273), 1980 (23.632), 1990 (24.705), 2000 (31.206), 2010 (30.198) und 2017 (30.249) unter dem Durchschnitt (0,22) entwickelt. Die Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 118,65 qkm, was 3.932 Einwohnerinnen und Einwohner je qkm bedeuten. Großstadt ist Osterholz-Scharmbeck seit 1.908 und zählt zum Bundesland Niedersachsen.

Existenzgründung in Osterholz-Scharmbeck – Ämter, Behörden

Selbständig werden in Osterholz-Scharmbeck funktioniert nicht ohne Behörden, IHK, Ämter. Der erste Weg führt Existenzgründer oft zur Behörde, HWK, Arbeitsamt, Fiskus. Denn hier sind erhebliches Geheimwissen zur Existenzgründung vorhanden oder werden in Schulungen umsonst durch fachkundige Gründungsberater geschult. Wir empfehlen Selbstständigen bei Selbstständigkeit in PLZ 27711 die nachfolgenden Anlaufstellen in Osterholz-Scharmbeck zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer Hannover Schiffgraben 49 30175 Hannover Telefon 05 11/31 07-0 Fax 05 11/31 07-333 E-Mail info@hannover.ihk.de http://www.hannover.ihk.de
  • Handwerkskammer Hannover Berliner Allee 17 30175 Hannover Tel. 0511 3 48 59 – 0 Fax 0511 3 48 59 – 32 info@hwk-hannover.de https://www.hwk-hannover.de
  • Finanzamt Osterholz-Scharmbeck (Nr. 2336) Pappstraße 2 27711 Osterholz-Scharmbeck Postfach 1120 27701 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 302-0 Telefax: 04791 302-101 E-Mail: Poststelle@fa-ohz.niedersachsen.de Internet: www.ofd.niedersachsen.de

Existenzgründung in Osterholz-Scharmbeck – Gründungsberater, Gründungszentren

Interessant ist es für Gründer in Osterholz-Scharmbeck aber auch, lokale Innovations HUBs aufzusuchen. Diese werden oft von der City Osterholz-Scharmbeck bezuschusst und sorgen mit detaillierten Massnahmen für Beratung bei der Existenzgründung. Zu den Angeboten zählen

  • 1:1 Coachings
  • Meeting Räume
  • Magazin
  • Networking

Unser Geheimtipp für Firmengründer in Osterholz-Scharmbeck ist aber die Konversation mit Existenzgründern, was vermeidet, dass man an Problemen verzweifelt. Wichtigste Stelle sind immer die regionalen Startup Experten in Osterholz-Scharmbeck:

  • aktuell kein Berater:in verfügbar!

Existenzgründung in Osterholz-Scharmbeck – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein anderer zentraler Anlaufpunkt für angehende Unternehmer ist die Agentur für Arbeit in Osterholz-Scharmbeck. In Osterholz-Scharmbeck existieren 8.111 Personen ohne Arbeit, bei einer Arbeitslosenquote von 3,30%. Derzeitig werden 4.888 Arbeitsstellen als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Daten starten in Osterholz-Scharmbeck 5 Arbeitslose (Stand 2018) aus der Erwerbslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 29 (Überbrückungsgeld) und 15 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für zahlreiche Personen ohne Arbeit in Osterholz-Scharmbeck eine durchdachte Wahlmöglichkeit zur Festanstellung und wird darum auch vom Land bezuschusst. Weitere Subventionen in Osterholz-Scharmbeck finden angehende Unternehmer in einem weiteren Beitrag von uns!

  • Agentur für Arbeit Osterholz-Scharmbeck Ritterhuder Str. 21 27711 Osterholz-Scharmbeck Osterholz-Scharmbeck@arbeitsagentur.de +49 421 178 2535 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Osterholz-Scharmbeck – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Beschluss zur unternehmerischen Tätigkeit in Osterholz-Scharmbeck gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Osterholz-Scharmbeck aufgesucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, Beispielsweise Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registration für 30,00 €. Nun hält man die fördermittelrelevante Gewerbe Anmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung kostet 20,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 25,00 €. Für die Gewerbeanmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbeanmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, ebenso für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Osterholz-Scharmbeck gab es 2018 ganze 357 Anmeldung des Gewerbes und 386 Gewerbeabmeldungen. Hier muss die Stadt dringend Fördermassnahmen einleiten.. Nach der Gewerbeanmeldung in Osterholz-Scharmbeck bekommt man auch rasch Korrespondenz vom Finanzamt, das sich verständlicherweise dafür interessiert, wieviel Steuern Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer Coaching beim Eintragen hinzuzuziehen.

  • Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck Rathausstraße 1 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 17333 Telefax: 04791 1744333 E-Mail: service@osterholz-scharmbeck.deHomepage: htt­p://ww­w.os­ter­holz-scharm­beck.de


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.