Existenzgründung in Seligenstadt

Wer Selbständig werden in Seligenstadt vorbereitet, bekommt umfassende Gründungszuschüsse vom Staat spendiert und ist darüber hinaus sein eigener Boss. Gleichwohl sollten Sie immer einen Geschäftsplan produzieren, um die Investitionen abzustecken. Ein Business Plan zeichnet sich durch eine nach Vorgaben erstellte Sales, Konkurrentenbeobachtung, Rentabilitätsplan, Finanzierungskennzahlen aus.


Existenzgründung in Seligenstadt

Die Existenzgründung in Seligenstadt ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 21.293 Mitbürgern (Stand 2018) zählt Seligenstadt zu den kleineren Städten in der BRD. Dabei hat sich die Einwohneranzahl von 1939 (8.423), 1950 (9.464), 1960 (10.068), 1970 (12.278), 1980 (16.970), 1990 (18.175), 2000 (19.066), 2010 (20.243) und 2017 (20.768) unter dem Durchschnitt (0,32) entwickelt. Die Bewohner verteilen sich auf einer Fläche von 80,7 qkm, was 3.809 Einwohnerinnen und Einwohner je qkm bedeuten. Großstadt ist Seligenstadt seit 1.888 und gehört zum Bundesland Hessen.

Existenzgründung in Seligenstadt – Ämter, Behörden

Ein Business in Seligenstadt funktioniert nicht ohne IfB, IHK, Finanzamt, Agentur für Arbeit. Der erste Weg führt Existenzgründer oft zur Finanzamt, IfB, IHK, Behörde. Denn hier sind notwendigen Erfolgsparameter zur Firmengründung zu bekommen oder werden in 1:1 Coachings umsonst durch kompetente Unternehmensberater vermittelt. Wir empfehlen Existenzgründern bei Selbstständigkeit in PLZ 63500 die anschließenden Anlaufstellen in Seligenstadt aufzusuchen:

  • Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Am Pedro-Jung-Park 14 63450 Hanau Telefon 0 61 81/92 90-0 Fax 0 61 81/92 90-82 90 E-Mail info@hanau.ihk.de http://www.hanau.ihk.de
  • Handwerkskammer Wiesbaden Bierstadter Straße 45 65189 Wiesbaden Tel. 0611 136-0 Fax 0611 136-155 info@hwk-wiesbaden.de http://www.hwk-wiesbaden.de
  • Finanzamt Offenbach am Main II Bieberer Straße 59 63065 Offenbach Tel.: 069 8091-1 Fax: 069 8091-3400 Poststelle@FA-OF2.Hessen.de www.Finanzamt-Offenbach.de

Existenzgründung in Seligenstadt – Gründungsberater, Gründungszentren

Aufschlussreich ist es für Firmengründer in Seligenstadt aber auch, örtliche Hightech-Gründungszentren zu kontakten. Diese werden oft von der Stadt Seligenstadt gefördert und sorgen mit qualifizierten Tipps für Betreuung bei der Existenzgründung. Zu den Möglichkeiten zählen Networking, günstige Büroarbeitsplätze, Lagerplatz. Am wichtigsten für Selbstständige in Seligenstadt ist aber die Diskussion mit Firmen, was vermeidet, dass man in die Insolvenz schlittert. Wichtigste Stelle sind generell die lokalen Gründungsspezialisten in Seligenstadt:

  • Schouten Management Consulting GmbH Bahnhofstraße 72 63533 Mainhausen Tel.: +49 - (0)6182 – 932971 Fax: +49 - (0)6182 – 932970 Mail: info@schouten-consulting.de Web: www.schouten-consulting.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Seligenstadt – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein zusätzlicher beliebter Ort für Existenzgründer ist die Agentur für Arbeit in Seligenstadt. In Seligenstadt gibt es 8.094 Arbeitssuchende, bei einer Erwerbslosenquote von 2,90%. Derzeit werden 3.654 Jobofferten als offen aufgelistet (Stand 2020).

Laut Statistik starten in Seligenstadt 5 Arbeitslosengeldempfänger (Stand 2018) aus der Erwerbslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem staatlichen Unterstützung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 29 (Überbrückungsgeld) und 15 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für etliche Arbeitssuchende in Seligenstadt eine interessante Ausweichlösung zur Festen Anstellung und wird darum auch vom Land bezuschusst. Weitere Fördermittel in Seligenstadt finden Neustarter in einem anderen Beitrag von uns!

  • Agentur für Arbeit Seligenstadt Kolpingstr. 36-38 63500 Seligenstadt Seligenstadt@arbeitsagentur.de +49 69 82997 103 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Seligenstadt – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Beschluss zur unternehmerischen Tätigkeit in Seligenstadt gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Seligenstadt besucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Anmeldung für 28,00 €. Direkt hält man die die zum Einkaufen bei der Metro berechtigte Gewerbe Anmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung liegt bei 28,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 28,00 €. Für die Gewerbe Anmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Registrierung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, weiterhin für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Seligenstadt gab es 2018 ganze 770 Anmeldung des Gewerbes und 780 Gewerbeabmeldungen. Hier ist Gefahr im Verzug!. Nach der Gewerbe Registrierung in Seligenstadt bekommt man auch unmittelbar Korrespondenz vom Fiskus, das sich erwartungsgemäß dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie bezahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Unterstützung beim Registrieren hinzuzuziehen.

  • Stadtverwaltung Seligenstadt Marktplatz 1 63500 Seligenstadt +49 6182 87-0 +49 6182 29477 stadt@seligenstadt.de


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