Existenzgründung in Unterhaching

Wer eine Selbständigkeit in Unterhaching plant, bekommt perfekte staatliche Gelder vom Staat geschenkt und ist darüber hinaus sein persönlicher Herr. Trotzdem sollten Sie immer einen Geschäftsplan produzieren, um verlässliche Zahlen zu bekommen. Ein Business Plan zeichnet sich durch genaue Finanzierungskennzahlen, Rentabilitätsplan, Standort, Marktforschung, Wettbewerbsbeobachtung aus.


Existenzgründung in Unterhaching

Die Gründung in Unterhaching ist gründerfreundlich (Laut Studie 2019 von KOMMUNAL und Contor Regio auf Platz 11 der gründerfreundlichsten Städte) Mit 24.980 Einwohnern (Stand 2018) zählt Unterhaching zu den kleinen Städten in der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei hat sich die Einwohnerzahl von 1939 (9.920), 1950 (11.146), 1960 (11.857), 1970 (14.460), 1980 (17.041), 1990 (18.313), 2000 (20.427), 2010 (22.774) und 2017 (23.877) überdurchschnittlich (1,52) entwickelt. Die Einwohnerinnen und Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 192,18 qkm, was 7.705 Einwohner je qkm bedeuten. Großstadt ist Unterhaching seit 1.890 und gehört zum Bundesland Bayern.

Existenzgründung in Unterhaching – Ämter, Behörden

Ein Business in Unterhaching gelingt nicht ohne Arbeitsamt, Anlaufstellen, IfB, HWK. Der erste Weg führt angehende Unternehmer oft zur Fiskus, Bundesagentur für Arbeit, Behörde, HWK. Denn hier sind passende Broschüren und Flyer zur Selbstständigkeit zu haben oder werden in Tutorials für umme durch professionelle Gründungsberater geschult. Wir empfehlen Neustartern bei Selbstständigkeit in PLZ 82008 die nachfolgenden Ämter in Unterhaching zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Balanstraße 55-59 81541 München Telefon 0 89/51 16-0 Fax 0 89/51 16-1306 E-Mail ihkmail@muenchen.ihk.de http://www.muenchen.ihk.de
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Tel. 089 5119-0 Fax 089 5119-295 info@hwk-muenchen.de http://www.hwk-muenchen.de
  • Finanzamt München Selbständige/Gewerbe/VuV Deroystr. 20 80335 München Tel.: 089 1252-0 Fax: 089 1252-2222 poststelle-abt2@famuc.bayern.de www.finanzamt-muenchen.de

Existenzgründung in Unterhaching – Gründungsberater, Gründungszentren

Aufschlussreich ist es für Neustarter in Unterhaching aber auch, lokale Innovations HUBs zu konsultieren. Diese werden meistens von der Stadt Unterhaching unterstützt und sorgen mit einem grosszügigem Setup für Beistand bei der unternehmerischen Tätigkeit. Zu den Services zählen günstige Büroarbeitsplätze, Seminare, Parkhaus, Meeting Räume. Unser Geheimtipp für Neustarter in Unterhaching ist aber der Gedankenaustausch mit Gleichgesinnten, was vermeidet, dass die Firma pleite geht. Erste Fachadresse sind ständig die lokalen Unternehmensberater in Unterhaching:

  • Ralf Kohlen Management Consulting Hans-Seidel-Straße 7 83339 Chieming Festnetz: 08664 3599975 E-Mail: ralf.kohlen@kohlen-consulting.com Geschäftsführer: Ralf Kohlen Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Unterhaching – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein anderer relevanter Punkt für Gründer ist die Bundesagentur für Arbeit in Unterhaching. In Unterhaching sind 4.987 Erwerbslose, bei einer Arbeitslosenrate von 2,40%. Derzeitig werden 3.985 Arbeitsstellen als offen aufgelistet (Stand 2020).

Laut Statistik starten in Unterhaching 3 Arbeitslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderprogramm Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 18 (Überbrückungsgeld) und 9 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für reichlich Erwerbslose in Unterhaching eine sinnige Auswahlmöglichkeit zur Unbefristeten Beschäftigung und wird darum auch vom Staat bezuschusst. Weitere Subventionen in Unterhaching finden Startups in einem weiteren Bericht von uns!

  • Agentur für Arbeit München Kapuzinerstr. 26 80337 München +49 8951545555 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Unterhaching – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Beschluss zur Firmengründung in Unterhaching gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Unterhaching angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registrierung für 35,00 €. Direkt hält man die lang ersehnte Gewerbeanmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von 25,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 30,00 €. Für die Anmeldung des Gewerbes gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Anmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, ebenso für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Unterhaching gab es 2018 ganze 713 Gewerbe Anmeldungen und 611 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Anmeldung in Unterhaching kriegt man auch direkt Korrespondenz vom Finanzamt, das sich erwartungsgemäß dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie zahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Coaching beim Eintragen hinzuzuziehen.

  • Gemeinde Unterhaching Rathausplatz 7 82008 Unterhaching Telefon: +49 89 66551-0 Telefax: +49 89 66551-166 Email: rathaus@unterhaching.de Internet: http://www.unterhaching.de


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.