Eine Bürgschaft ist ein Mittel der Kreditsicherung, das mangels anderer Sicherheiten des Kreditnehmers (Hypothek) Voraussetzung für die Bewilligung eines Kredits ist. Man nennt diese Art von Kredit Bürgschaftskredit.
Es werden zwei Arten von Bürgschaften unterschieden:
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürge die Kreditschulden des Kreditnehmers nur bedienen, wenn dieser zahlungsunfähig ist. Der Gläubiger muss dabei vorher die Zwangsvollstreckung bewirken. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft entfällt dieser Schritt: Der Gläubiger kann den Bürgen sofort zur Zahlung des Geldes auffordern. Bürgschaftskredite von Banken sind grundsätzlich selbstschuldnerisch.
Dank einer Bürgschaft lässt sich ein Kreditvertrag abschließen, auch wenn der Gläubiger keine anderen Sicherheiten vorlegen kann. Voraussatzung ist, dass Gläubiger und Bürge einander vertrauen können und ihre finanziellen Voraussetzungen offenlegen. Ein gewisses Restrisiko bleibt für den Bürgen immer, auch wenn dieser den Kreditnehmer kennt. So kann eine plötzliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage oder höhere Gewalt die finanzielle Situation von beiden erheblich verschlechtern; im schlimmsten Falle sind sie beide zahlungsunfähig. Ist also die Bürgschaft nicht wohl überlegt, können hier beide Parteien, Kreditnehmer und Bürge, in die Schuldenfalle geraten.
Kennt ein potentieller Gläubiger niemanden in seinem Umfeld, der bereit wäre, für ihn als Bürge einzutreten, so kann ein Berater als Vermittler helfen. Er müsste dabei sehr gute Branchenkenntnisse haben, was die Branche des Kreditnehmers betrifft, um beurteilen zu können, wie sich diese entwickelt und um damit das Ausfallrisiko bewerten zu können. Er muss dabei alle Parteien über die Verantwortung aufklären, die mit einem Kreditvertrag generell eingegangen wird, und sicherstellen, dass sich niemand finanziell übernimmt. Die Beratung setzt schließlich auch bei den konkreten Bürgschaftsverträgen an, die von dem den Kredit gewährenden Institut vorgelegt werden. Hier lohnt sich die Überprüfung durch eine objektive, dritte Person, einen Berater, um den Vertrag auf Sittenwidrigkeit zu überprüfen. Sittenwidrigkeit liegt dann vor, wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl der Bürge nicht die notwendigen finanziellen Voraussetzungen erfüllt.
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