Der Bundesanzeiger ist neben dem Bundesgesetzblatt ein Amtsblatt, welches zur Verkündung und Bekanntmachung von Informationen von den deutschen Bundesbehörden genutzt wird. Die Abkürzung lautet BAnz (seit März 2012, davor: BAnz.). Herausgegeben wird der Bundesanzeiger vom Bundesministerium der Justiz. Er erscheint im 1998 teilweise privatisierten Bundesanzeiger-Verlag. Der Verlag wurde 2006 vollständig privatisiert.
Der Bundesanzeiger war bis zur Einführung des elektronischen Bundesanzeigers, kurz eBAnz, ein zusätzliches Pflichtveröffentlichungsblatt für Handelsregistereintragungen, gerichtliche oder ähnliche Bekanntmachungen und für gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen wie beispielsweise Hinterlegungsbekanntmachungen oder Jahresabschlüsse von Unternehmen. Vor dem 1. April 2012 erschien der Bundesanzeiger viermal pro Woche und seit diesem Datum ist es möglich, dass er bis zu fünfmal pro Woche herausgegeben wird. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen wird er nicht herausgegeben.
Seit dem Jahr 2002 besteht neben dem gedruckten Bundesanzeiger auch der elektronische Bundesanzeiger als ein vollkommen eigenständiges und amtliches Bekanntmachungs- und Verkündungsorgan im Internet. Publikationsaufgaben der Papierausgabe des Bundesanzeigers wurden in den letzten Jahren immer mehr auf den eBAnz übertragen. Bekanntmachungen und amtliche Verkündungen standen normalerweise jedoch weiterhin im gedruckten Bundesanzeiger. Nur in gesetzlich geregelten Fällen dürften sie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Der eBAnz beinhaltete üblicherweise außerdem gerichtliche und ähnliche Bekanntmachungen.
Die bisherige Zweiteilung des Bundesanzeigers in gedruckten und elektronischen Teil wurde zum 1. April 2012 im Zuge der Einführung eines freien und elektronischen Zugangs zu dem amtlichen Teil des Bundesanzeigers aufgegeben. Seither wird dieses neu gefasste Bekanntmachungs- und Verkündungsorgan unter dem alleinigen Titel „Bundesanzeiger“ herausgebracht. Der neue Bundesanzeiger beinhaltet auch das Volumen des bisherigen eBAnz. Nur in Ausnahmefällen ist eine gedruckte Variante des neuen Bundesanzeigers vorgesehen. Gegen ein gewisses Entgelt können jedoch einzelne Ausdrucke bestimmte Veröffentlichungen beim Betreiber bezogen werden.
Vor dem 1. April 2012 gliederte sich der Inhalt des gedruckten Bundesanzeigers in die drei Teile „amtlicher Teil“, „nichtamtlicher Teil“ und „gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen“. Seit der Zusammenführung ist der Inhalt folgendermaßen gegliedert:
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