Als Einzelunternehmer wird in Deutschland eine einzelne, natürliche Person (d.h. eine Person im rechtlichen Sinne als Träger von Pflichten und Rechten) bezeichnet, welche in der definierten Tätigkeit freiberuflich, gewerbetreibend oder als Landwirt arbeitet.
Das Unternehmen wird vertraglos gegründet, sämtliche im Einzelunternehmen ablaufende Geschäfte werden im eigenen Namen des Einzelunternehmers abgeschlossen.
Ein Mindestkapital wird für die Gründung nicht benötigt.
Der Gründer des Unternehmens ist in der Lage alle Entscheidungen welche dieses betreffen eigenständig zu treffen und ist im Besitz der vollständigen Verfügungsgewalt über Einkünfte und Geschäftspolitik.
Für die Wahl der Geschäftsbezeichnung gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten:
Ein Einzelunternehmer muss sich im Handlungsregister eintragen lassen und den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Folge leisten um die Unternehmensbezeichnung selbst festlegen zu können und so als Firma zu agieren. Die Geschäfte laufen dann nicht unter seinem eigenen Namen sondern dem Namen seiner Firma.
Wenn der Einzelunternehmer ein Handelsgewerbe betreibt und damit im rechtlichen Sinn als Kaufmann gilt, muss er diesen Schritt unternehmen, für andere Gewerbetreibende bleibt er optional.
Der Inhaber muss den Namen seines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens durch „eingetragener Kaufmann“ (e.K.) ergänzen, damit dies deutlich wird.
Wenn der Einzelunternehmer seine Tätigkeit nicht im Handelsregister eintragen lässt, unterliegt er auch nicht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sondern lediglich denen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Dafür muss sein Gewerbe seinen eigenen (vollständigen) Namen tragen.
In jedem Fall trägt der Einzelunternehmer jedoch das gesamte Risiko des Unternehmens.
Er persönlich haftet dafür, wodurch sein Privatvermögen zum Vermögen des Unternehmens wird.
Allerdings stehen ihm allein sämtliche Gewinne zu, welche er erwirtschaftet.
Da er als einzelne Person tätig ist, wird die Kreditwürdigkeit seines Betriebes von seiner eigenen Kreditwürdigkeit abhängig gemacht.
Die Einkünfte des Unternehmens werden, anders als bei Gesellschaften, bei dem Unternehmer in der Einkommensteuererklärung steuerlich erfasst. Bei der Ermittlung des Einkommensteuersatzes werden die gewerblichen Einkünfte besonders besteuert. In der Stadt, in der sich sein Betrieb befindet, muss der Inhaber Gewerbesteuer zahlen, wenn seine Einkünfte mehr als 17.500€ betragen.
Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist jeder Einzelunternehmer verpflichtet Aufzeichnungen seiner Umsätze zu machen. Für die Umsatzsteuerbeträge muss er eine gesonderte Steuererklärung abgeben.
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