Existenzgründung Wissen – Existenzgründungszuschuss

Eine Förderung durch den Gründungszuschuss setzt voraus, Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben und sich vorher arbeitslos zu melden: Arbeitslos kann man sich melden, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 15 Stunden pro Woche gesucht wird. Es liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, die Förderung mit dem Gründungszuschuss zu bewilligen. Der Gründungszuschuss wird grundsätzlich für Gründer zur Verfügung gestellt, welche durch die Förderung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit nachgehen können und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Jede Tätigkeit mit einem Arbeitsaufwand von mehr als 15 Stunden in der Woche gilt dabei als hauptberuflich. Der Antrag auf Existenzgründungszuschuss muss unbedingt vor dem Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.


Weitere Voraussetzungen

Der Existenzgründungszuschuss wird nur dann gewährt, wenn der Arbeitnehmer über einen Arbeitslosengeldanspruch verfügt und dieser noch mindestens 150 Tage gültig ist. Ferner darf er nicht ausschließlich auf § 147 Abs. 3 beruhen. Außerdem hat die Agentur für Arbeit die Existenzgründung genauestens zu prüfen und die Tragfähigkeit zu analysieren. Der Arbeitnehmer muss außerdem über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die selbstständige Arbeit auszuführen. Die eben erwähnte Tragfähigkeit der Existenzgründung muss nachgewiesen werden: Dies geschieht durch eine fachkundige Stelle, welche der Agentur für Arbeit eine Stellungnahme vorliegt. Solche fachkundigen Stellen sind beispielsweise die Industrie- und Handelskammern, aber auch berufsständische Kammern, Kreditinstitute, Handwerkskammern und Fachverbände.

Details zur Förderung

Die Dauer der Förderung beträgt in der ersten Phase sechs Monate. In dieser Zeit wird ein Existenzgründungszuschuss gewährt, welche der Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht, welches zuletzt bezogen wurde. Zusätzlich wird dieser Betrag pauschal um 300 € erhöht. Bei unternehmerisch hauptberuflichen Aktivitäten und einer besonders intensiven Geschäftstätigkeit, besteht die Möglichkeit, dass die 300 €-Pauschale weitere neun Monate bewilligt wird. Bei der Agentur für Arbeit muss dafür der jeweilige Antrag gestellt werden. Eine Rentabilitätsvorschau, eine Umsatzvorschau, ein Finanzierungsplan, ein Kapitalbedarfsplan sowie eine kurze Beschreibung der Geschäftsidee müssen der Agentur für Arbeit desweiteren vorgelegt werden.

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