Existenzgründung Wissen – Finanzamt

Das Finanzamt ist eine Behörde der Finanzverwaltung, welche für die Erhebung der Steuern zuständig ist. Die Tätigkeiten eines Finanzamtes sind durch das Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt.


Neben der Festsetzung der unterschiedlichen Steuern ist das Finanzamt auch für die pünktliche Zahlung der Steuern zuständig.

Aufbau der Finanzverwaltung

Durch die Finanzverwaltung (oder auch Steuerverwaltung) werden Steuern und Steuererhebungen festgesetzt.

Die Finanzämter sind Ortsbehörden und damit den Oberfinanzdirektionen (OFD) unterstellt. Bei diesen handelt es sich um Mittelbehörden, welche die Finanzämter unterstützen und Steuern. Es gibt in verschiedenen Bundesländern teilweise keine direkten Oberfinanzdirektionen mehr, die Aufgaben dieser wurden direkt in die Landesfinanzverwaltungen aufgenommen.
Die Landesfinanzministerien sind die obersten Behörden der einzelnen Länder. Durch diese werden wiederum die Oberfinanzdirektionen koordiniert und gesteuert.

Auf Bundesebene gibt es eine nicht genauer festgelegte Reihe von Oberbehörden, diese sind alle dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt und übernehmen alle Aufgaben für welche der Bund zuständig ist.

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Finanzämter und Zuständigkeit

Für besondere Aufgabengebiete gibt es neben den regulären Festsetzungsfinanzämtern folgende weitere Finanzämter;

  • Finanzämter für Groß,- und Konzernbetriebsprüfungen
  • Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung

Auch für die Erb,- und Schenkungssteuer und die Festsetzung der Einkünfte aus Land,- und Forstwirtschaft gibt es wieder gesonderte Festsetzungsämter.

Bis 2014 wurde auch die Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern erhoben. Seitdem wird diese jedoch für den Bund nun von den Zollämtern festgesetzt.

Grundsätzlich ist für die Einkommensteuererhebung das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich eine natürliche Person (d.h. eine Person im rechtlichen Sinne als Träger von Pflichten und Rechten)  ihren Wohnsitz hat.

Für betriebliche Steuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer-Arbeitsgeber) ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich der Betrieb gemeldet ist. Auch die Festsetzung der sogenannten Körperschaftsteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes, in dessen Einzugsgebiet die Firma ihren Hauptsitz hat.

Für die Gemeinden stellt das Finanzamt den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag fest, mit dem jede Gemeinde individuell die Gewerbesteuer erhebt.

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