Beim Einstieg ins Franchisesystem schließt man als Franchisenehmer mit dem Franchisegeber einen Vertrag. Leider ist er Franchise Vertrag juristisch nicht klar umrissen. Das hat dann extreme Auswirkungen, wenn es um Streitigkeiten geht und der abgeschlossene Franchise Vertrag als Anspruchsgrundlage genommen wird. Die Schwierigkeiten mit dem Franchise Vertrag liegen in den unterschiedlichen Franchiseformen (Vertriebsfranchising, Dienstleistungsfranchise, Produktionsfranchise, hybride Franchisingformen) und der damit verbundenen Schwierigkeit der Einordnung im Vertragsrecht. Klar ist, dass der Franchisevertrag ein Dauerschuldverhältnis darstellt und in Form eines Rahmenvertrages abgeschlossen wird.
Dennoch kann das Franchiseverhältnis – je nach konkreter Ausgestaltung des Franchise Vertrags eher einem Kauf,- Miet-, Pacht- und/oder Lizenzvertrag (z.B. hinsichtlich der Marken) entsprechen. Daneben existieren oft auch Gebrauchsüberlassung und Geschäftsbesorgungselemente. Das macht es juristisch nicht einfacher im Streitfallrecht zu bekommen. Trotz zahlreicher Spezialisten für das Thema Franchise Vertrag, liegt der Teufel im Detail. Die Erstellung eines Franchise Vertrages durch einen Juristen kann zwischen 10.000 € bis 20.000 € kosten. Das heißt aber immer noch nicht, dass man im Streitfallrecht bekommt. Dennoch empfiehlt sich es für den Franchisegeber und auch Franchisenehmer den Franchise Vertrag in jedem Fall anwaltlich prüfen zu lassen. Dies in Anbetracht der Tatsache, dass Existenzgründer für ihren Start im Franchise oft ihr gesamtes Vermögen einsetzen beziehungsweise hohe Kredite aufnehmen.
Ein besonderes Augenmerk im Franchise Vertrag verdienen die Themen nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Gebiets und Kundenschutz, Vorgaben bezüglich der Betriebs und Geschäftsausstattung, Gebühren für Werbemaßnahmen, Gebühren für den Marketingspool, Verwendung der Gelder aus dem Marketingspool, Sonderkündigungsrechte, Gründe für die vorzeitige Beendigung des Vertrages, Regelungen zur Vertragsübernahme, Laufzeit, detaillierte Auflistung der Leistungen für die Einstiegsgebühr, die vorvertraglicher Aufklärung und die Widerrufsbelehrung. Die Unterschriften unter den Franchise Vertrag stellen in der Regel den offiziellen Abschluss eines gründlichen Prüfungsprozesses von beiden Seiten dar.
In der Regel enthält ein Franchise Vertrag folgende Themen:
- Präambel
- 1 Gegenstand der Franchise
- 2 Vertragsgebiet/Standort/Gebietsschutz
- 3 Vertragsdauer/Verlängerungsoption
- 4 Vorbereitung/Einrichtung/Eröffnung/Übernahme des Franchise-Betriebs
- 5 Partner des Franchise-Vertrages
- 6 Pflichten des Franchise-Gebers
- 7 Schulung
- 8 Mitwirkungspflicht/Übertragung
- 9 Werbung und sonstige Verkaufshilfe
- 10 Übertragung des Know-how/Fortentwicklung
- 11 Pflichten des Franchise-Nehmers
- 12 Selbständigkeit
- 13 Warenein- und verkauf, evtl. Anlagen
- 14 Gegenseitige Unterrichtung/Geheimhaltungspflicht
- 15 Abwerbeverbot für Mitarbeiter
- 16 Gewerbliche Schutzrechte
- 17 Wettbewerb/Verbote/Entschädigung
- 18 Franchise-Gebühren
- 19 Kontrollrechte
- 20 Berichtswesen/Buchführung
- 21 Übertragbarkeit/Vorkaufsrechte
- 22 Vorzeitige Kündigung des Franchise-Vertrages/wichtiger Grund
- 23 Folgen der Vertragsbeendigung/Ausgleich/Herausgabe
- 24 Haftung des Franchise-Gebers
- 25 Abmahnungen/Vertragsstrafen
- 26 Vereinbarung eines Schiedsgerichts
- 27 Nebenabreden/Teilnichtigkeit
- 28 Belehrung über das Widerrufsrecht
- 29 Übergangsvorschrift
- 30 Anwendbares Recht
- 31 Vertragsausfertigungen
§ 32 Gerichtsstandvereinbarung
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