Das Thema Franchisegebühr ist aus unterschiedlicher Perspektive zu betrachten. Auf der einen Seite gibt es die Franchise Einstiegsgebühr und die laufende Franchisegebühr. Im Prinzip versteht man unter der Franchisegebühr die laufenden Kosten einer Mitgliedschaft im Franchisesystem. Diese Kosten sind sofort abziehbare Betriebsausgaben und dienen der Finanzierung der Systemzentrale. Der Franchisegeber verlangt sie für die laufende Unterstützung der Franchisenehmer, Schulungsleistungen, Interessentenvermittlung und viele andere Dinge.
Laufende Franchisegebühren. Die laufenden Franchise Gebühren sind für Unterstützungsleistungen und die Nutzung der Vertragsrechte während der gesamte Vertragsdauer zu zahlen.
Die Franchisegebühr sollte im Franchise Vertrag geregelt sein. Zwischenzeitlich gehen einige Franchisesysteme dazu über, hier einen fixen Betrag festzulegen, während die großen Systeme oft einen prozentualen Beitrag bezogen auf den Umsatz verlangen. Eine laufende monatliche Franchisegebühr von 5 % bis 15 % ist als durchaus üblich anzusehen. Existenzgründer im Franchise sollten daher die Franchisegebühr in ihre Rentabilitätsrechnung berücksichtigen und genau nachrechnen, ob es sich dann noch lohnt. Der fixe Betrag für die Franchisegebühr wird dann aufgenommen, wenn man die monatlichen Umsätze des Franchisenehmers nur schwer kontrollieren kann, wie es im Dienstleistungsfranchise typisch ist. Insofern kann man dann auch von der Franchisegebühr auf den monatlichen Umsatz schließen, Kinder Franchisegeber als Kalkulationsgrundlage für das Fixum genommen hat. 500 € monatliche Pauschale würden dann einem Umsatz von 5000 € bei einer angenommenen Franchisegebühr von 10% entsprechen.
Achtung: im Franchise Vertrag wird oft auch eine so genannte monatlich fällige Werbegebühr zwischen 200€ bis 1.000€ zusätzlich zur Franchisegebühr (Werbekonto) für überregionale Marketing, Presse und Vertriebsaktivitäten verlangt. Die es genau darauf zu achten, was im Franchise Vertrag die Verwendung festgelegt wird.
_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
_______
Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate-Programmen ( siehe unsere Datenschutzbestimmungen ). Für Sie verändert sich der Preis nicht.
- Auxmoney – 50.000 € Kredite für Selbständige
- SCHUFA-neutraler Kreditvergleich für Selbständige
- AGB-Sicherheitspakete für Online-Händler
- Gasanbieter wechseln – bis zu 750 € sparen
- Stromanbieter wechseln – bis zu 440 € sparen
- Private Krankenversicherung – offizieller Tarifrechner
- Kfz-Versicherung – bis zu 850 € sparen
- Haftpflichtversicherung – bis zu 70 % sparen
- Hausratversicherung – TÜV „sehr gut“
- Rechtsschutzversicherung online berechnen
- DSL-Verfügbarkeitscheck
- Pauschalreisen günstig buchen
- Mietwagen-Preisvergleich




