Das Thema Franchisegebühr ist aus unterschiedlicher Perspektive zu betrachten. Auf der einen Seite gibt es die Franchise Einstiegsgebühr und die laufende Franchisegebühr. Im Prinzip versteht man unter der Franchisegebühr die laufenden Kosten einer Mitgliedschaft im Franchisesystem. Diese Kosten sind sofort abziehbare Betriebsausgaben und dienen der Finanzierung der Systemzentrale. Der Franchisegeber verlangt sie für die laufende Unterstützung der Franchisenehmer, Schulungsleistungen, Interessentenvermittlung und viele andere Dinge.
Laufende Franchisegebühren. Die laufenden Franchise Gebühren sind für Unterstützungsleistungen und die Nutzung der Vertragsrechte während der gesamte Vertragsdauer zu zahlen.
Die Franchisegebühr sollte im Franchise Vertrag geregelt sein. Zwischenzeitlich gehen einige Franchisesysteme dazu über, hier einen fixen Betrag festzulegen, während die großen Systeme oft einen prozentualen Beitrag bezogen auf den Umsatz verlangen. Eine laufende monatliche Franchisegebühr von 5 % bis 15 % ist als durchaus üblich anzusehen. Existenzgründer im Franchise sollten daher die Franchisegebühr in ihre Rentabilitätsrechnung berücksichtigen und genau nachrechnen, ob es sich dann noch lohnt. Der fixe Betrag für die Franchisegebühr wird dann aufgenommen, wenn man die monatlichen Umsätze des Franchisenehmers nur schwer kontrollieren kann, wie es im Dienstleistungsfranchise typisch ist. Insofern kann man dann auch von der Franchisegebühr auf den monatlichen Umsatz schließen, Kinder Franchisegeber als Kalkulationsgrundlage für das Fixum genommen hat. 500 € monatliche Pauschale würden dann einem Umsatz von 5000 € bei einer angenommenen Franchisegebühr von 10% entsprechen.
Achtung: im Franchise Vertrag wird oft auch eine so genannte monatlich fällige Werbegebühr zwischen 200€ bis 1.000€ zusätzlich zur Franchisegebühr (Werbekonto) für überregionale Marketing, Presse und Vertriebsaktivitäten verlangt. Die es genau darauf zu achten, was im Franchise Vertrag die Verwendung festgelegt wird.
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