Businessplan

Existenzgründung Wissen – Internet Business Plan

Die Hürden ein Online-Unternehmen zu starten sind relativ niedrig. Ein Server kann für wenig Geld überall gemietet werden und die Entwicklung der Homepage bzw. der dahinter steckenden Anwendung und dem Mehrwert kann manchmal sogar nur von einer einzelnen Person bewerkstelligt werden. Insbesondere im Online Business empfiehlt es sich, den Businessplan zu Beginn nicht allzu strikt anzuvisieren. Viel wichtiger ist, den Fokus auf Innovation und Funktionalität zulegen. Wenn das Konzept in die Tat umgesetzt wurde und die Internetseite steht, der Dienst läuft und die ersten Kunden kommen, kann immer noch mit dem Businessplans begonnen werden. Das heißt nicht, dass einzelne Teile des Businessplans nicht bereits vorher erstellt werden sollten:

Der Finanzteil beispielsweise ist besonders wichtig und sollte bereits im Vorfeld, bevor überhaupt ein Server gemietet wurde, erstellt worden sein. Dasselbe gilt für den Marketingteil. Diese beiden Teile sind übrigens auch die wichtigsten Inhalte eines Businessplans für Kapitalgeber, weil auf Basis dieser Teile am besten entschieden werden kann, welches Risiko der Unternehmung folgt und ob dieses durch die Zahlen gerechtfertigt ist. Sind diese beiden Teile außerdem ordnungsgemäß erstellt worden, sehen die Leser des Businessplans - insbesondere bei Banken sind das alle samt Kenner - inwieweit sich der Autor, also der Gründer, mit seinem Unternehmen identifiziert und inwieweit er Durchhaltevermögen beweist. Dies begünstigt die Bewilligung eines Kredites ebenfalls, insofern das überhaupt notwendig sein sollte.

Businesspläne für Online-Unternehmen haben, insbesondere am Anfang der Unternehmung, die Besonderheit, dass relativ wenige Investitionskosten anfallen. Das Büro kann meist der heimische Schreibtisch sein, auch werden keine besonderen Maschinen benötigt, lediglich die Miete des Servers fällt monatlich oder jährlich an. Diese fällt, je nach Leistungshunger der Anwendung oder der Internetseite, mehr oder weniger hoch aus: am Anfang sind die Kosten sehr wahrscheinlich noch relativ überschaubar.

Ansonsten gleicht ein Businessplan für ein Online-Unternehmen dem eines normalen Unternehmens. Zu beachten ist jedoch, dass viele Vorlagen, insbesondere veraltete Vorlagen, der Online-Unternehmung nicht ausreichend Aufmerksamkeit zukommen lassen. Wenn im Rahmen der Erstellung des Businessplans also auf Vorlagen, Checklisten und Ähnliches zurückgegriffen wird, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese auf der Höhe der Zeit sind.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

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