Existenzgründung Wissen – Kapitalbedarfsplan

Existenzgründer sollten klären, wie hoch ihr Kapital- oder Finanzbedarf ist. Dazu wird ein Kapitalbedarfsplan aufgestellt. Der Kapitalbedarf zur Unternehmensgründung ist dann der Betrag, den Existenzgründer benötigen, um mit ihrem Unternehmen zu starten und - was viele vergessen - die erste Anlaufphase finanziell zu überstehen. Planen Sie daher gewissenhaft und kalkulieren Sie eine Reserve für Unvorhersehbares ein. Nur so können Sie spätere Finanzierungsengpässe vermeiden. Ein möglichst realistischer Kapitalbedarfsplan hilft Ihnen, die wichtige Liquidität zu sichern und damit eine Insolvenz Ihrer Unternehmung zu vermeiden. In den Kapitalbedarfsplan fließt dabei die Vorfinanzierung betrieblicher Kosten (Betriebsmittel), die Vorfinanzierung von Außenständen, ggf. die Kosten für private Lebens- und Haushaltsführung und die Gründungskosten ein. Bevor Sie sich Gedanken über die Finanzierung Ihres Kapitalbedarfs machen, sollten Sie berechnen, ob sich Ihre selbständige Existenz auch auf Dauer lohnt.


Damit Sie in der Startphase immer zahlungsfähig bleiben, ist es zwingend notwendig, dass Sie in Kapitalbedarfs Plan den Kapitalbedarf zur Vorfinanzierung betrieblicher Kosten (Betriebsmittel) nicht unterschätzen. Kalkulieren Sie deshalb die Höhe Ihrer Betriebsmittel, wie Personalkosten inkl. Sozialabgaben und Steuern, laufende Sachkosten (Miete inkl. Nebenkosten, Werbung, Versicherungen, Reparaturen, Steuerberatung, Beiträge für Kammern, Berufsgenossenschaften und Verbände) sowie die Zinsen, die Ihnen pro Jahr entstehen werden.  Sie müssen im Kapitalbedarfsplan zudem berücksichtigen, dass Ihre Umsätze nicht immer bar und sofort abgewickelt werden. Es wird auch Kunden geben, die auf Rechnung oder Ziel, d.h. später, zahlen werden. Diese Beträge müssen Sie vorfinanzieren. Wie hoch dieser Betrag ist, ist zum einen abhängig vom Anteil der Barverkäufe am Gesamtumsatz und zum anderen von der durchschnittliche Zahlungszielinanspruchnahme Ihrer Kunden in Tagen. Soweit Kosten für die Private Lebens- und Haushaltsführung nicht anderweitig sichergestellt sind, sollten Sie auch diese im Kapitalbedarfsplan darstellen.

Der Kapitalbedarfsplanung kann mit dem Finanzierungsplan und der Rentabilitätsvorschau zum Finanzplan in Ihrem Businessplan zusammengefasst werden. Ein gut durchdachter Kapitalbedarfsplan hilft, Liquiditätsprobleme zu vermeiden.

Tipp: Als vorsichtiger Kaufmann können Sie durchaus einen Gewinn von 0 prognostizieren. Mit der Folge, dass Sie keine Steuer vorauszahlen müssen. Aber Vorsicht, spätestens mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung werden Ihre Gewinne erfasst und somit auch versteuert.

 


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.