Existenzgründung Wissen – Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist in den Augen vieler nicht mehr als ein Kavaliersdelikt. Viele sehen darin gar ein notwendiges Übel. Das ergab eine vom Immobilienportal immowelt.de durchgeführte Studie, wonach rund ein Drittel der Deutschen nicht abgeneigt sind, Aufträge an Schwarzarbeiter zu vergeben. Dies ist vor allem den hohen Kosten für Handwerksleistungen geschuldet, ganz gleich, ob es sich nun um einen Fliesenleger, Gärtner oder Maler handelt.


Fehlendes Rechtsempfinden oder pure Not?

Die Studie hat offenbart, dass denjenigen, die Schwarzarbeit in Auftrag geben, zumindest nicht ganz wohl bei der Sache ist, wohl wissend, dass es illegal ist, Dienstleistungen am Fiskus vorbei zu bezahlen. 67 % der im Rahmen der Studie Befragten gaben an, sie hielten Schwarzarbeit für „illegal und unmoralisch“, während sich 22 % der Befragten aufgrund von finanzieller Not dazu gezwungen sehen, Aufträge inoffiziell zu vergeben. 11 % gaben an, für sie sei Schwarzarbeit ein Kavaliersdelikt und ein geeignetes Mittel, um Kosten zu drücken. Beamte indessen achten auf die korrekte Abführung von Sozialabgaben und Steuern. Sie achten darauf, dass bei einer Auftragsvergabe alles mit rechten Dingen zugeht. Laut der Studie sind es nur 4 % der Beamten, die Schwarzarbeit ohne moralische Bedenken vergeben, 17 % der Beamten sehen sich aufgrund ihrer finanziellen Lage dazu gezwungen.

Die Studie hat zudem offenbart, dass die Einstellung zur Schwarzarbeit eng mit dem Einkommen der befragten Personen zusammenhängt. Geringverdiener haben eher keine Gewissensbisse, wenn es um die Vergabe von Schwarzarbeit geht. 38 % von ihnen bevorzugen die „umsatzsteuerbefreite“ Variante. Bei den Besserverdienern beläuft sich dieser Anteil nur auf 25 %.

Private Schwarzarbeit

Rund um das Thema Schwarzarbeit ist das Thema der Nachbarschaftshilfe angesiedelt. Gefälligkeiten wie Babysitten beim Nachbarn oder das Pflastern der Garageneinfahrt sind klassische Beispiele für Tätigkeiten, die ohne Rechnung vergolten werden. Nicht zwangsläufig handelt es sich hier jedoch um Schwarzarbeit. Schwarzarbeit findet jedoch nicht nur im kleinen privaten Rahmen statt, sondern auch in einem größeren Rahmen, nämlich beim Bau des Eigenheims.

Ab wann handelt es sich um Schwarzarbeit?

Von Schwarzarbeit kann erst dann die Rede sein, wenn nennenswerte Beträge am Fiskus vorbei bezahlt werden. Der Gesetzgeber hat hier jedoch keine genauen Zahlen vorgegeben. Ein weiteres Kriterium ist die Frage, ob es sich um eine echte Gefälligkeit handelt oder ob die Gewinnabsicht im Vordergrund steht. Dies bedeutet, dass, wenn eine Tätigkeit regelmäßig und in kurzen Abständen ausgeführt wird, der Verdacht auf Schwarzarbeit näherliegt, als wenn  es sich um eine einmalige Tätigkeit handelt, die einmalig bezahlt wird. Der klassische Fall ist die Putzfrau, die ihr Geld in bar erhält und damit nicht sozialversichert beschäftigt ist.

Vernichtet Schwarzarbeit reguläre Arbeitsplätze?

Tatsächlich ist es so, dass durch Schwarzarbeit ehrlichen Firmen Aufträge wegfallen. Betroffen sind vor allem die Baubranche und viele kleine Betriebe im Dienstleistungssektor, bspw. Frisöre. Dieser Auftragsverlust geht zwangsläufig mit einem Verlust an Arbeitsplätzen einher. Laut den Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gehen rund 500.000 vernichtete Arbeitsplätze auf das Konto von Schwarzarbeit. Allerdings muss man besonders in der Baubranche differenzieren; hier geht es laut Experten in der Regel gar nicht ohne Schwarzarbeit. Die meisten Eigenheime entstehen, weil zum Teil Aufträge schwarz vergeben werden. Insofern profitieren die ehrlichen Betriebe in der Baubranche auch von der Schwarzarbeit, denn, gäbe es die Schwarzarbeit nicht, würden viele Aufträge an Handwerksbetriebe im Rahmen des Baus eines Eigenheims erst gar nicht erteilt, weil viele Menschen sich ein Eigenheim, das zu 100 % auf Rechnung  bezahlt ist, überhaupt nicht leisten könnten.

Wer arbeitet schwarz?

Schätzungen zufolge gibt es rund 9 Millionen Schwarzarbeiter in Deutschland, von denen rund 8 Millionen einen regulären Job hat. Die Schwarzarbeit ist also in den meisten Fällen ein kleines Zubrot, das man sich nach Feierabend verdient. Daneben gibt es rund eine Million Vollzeit‑Schwarzarbeiter; es handelt sich dabei vor allem um Arbeitslose und Frührentner. In der Gastronomie wird das Modell der teilweise schwarzen Beschäftigung immer beliebter. Nach diesem Modell wird bspw. eine Kellnerin für 20 Stunden pro Woche legal angestellt, d. h. sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bekommt den Lohn für die restliche Arbeitszeit bar ausgezahlt.

Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Wenn ein Schwarzarbeiter seine Arbeit nicht korrekt ausführt, so hat der Auftraggeber keine rechtliche Handhabe dagegen. Da Schwarzarbeit illegal ist, kommt kein gültiger Vertrag zustande. Ohne einen gültigen Vertrag gibt es auch keinen Anspruch auf Gewährleistung.  Wer also einen Handwerker ohne Rechnung beschäftigt, hat das Nachsehen, wenn es zu Streitigkeiten über die erbrachte Leistung kommt.

Mögliche Strafen

Laut Zoll muss ein Handwerker, der einen Auftrag inoffiziell annimmt,  mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialabgaben rechnen. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) machen sich des Betrugs schuldig, wenn sie einer schwarzen Beschäftigung nachgehen; sie müssen mit einer Anzeige wegen Sozialbetrugs rechnen. Der Zoll kommt Schwarzarbeiten oft auf die Schliche, weil Nachbarn die Behörden informieren. Kommt die Schwarzarbeit ans Licht, muss nicht nur der Auftragnehmer mit Konsequenzen rechnen, sondern auch der Auftraggeber; diesem droht in der Regel eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich.

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