Als Stammkapital bezeichnet man die bei einer GmbH von den Gesellschaftern zu erbringende Kapitaleinlage. Es entspricht dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Das Stammkapital der GmbH stellt bei der Gründung das gesetzlich erforderliche Mindestvermögen der Gesellschaft dar und fungiert quasi als Ersatz für die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter auf das Unternehmensvermögen.
Die Kapitaleinlage kann in Form von Bareinlage oder Sacheinlagen erbracht werden. Leistet man also sein Anteil am Stammkapital in Geld, ist es eine Bareinlage. Stammkapital Einlagen in Bar müssen nur zu rund 20 % erbracht werden. Neben Barmitteln kann man natürlich auch Sachen oder Rechte mit einem entsprechenden Wert als Stammkapital in die neu gegründete Gesellschaft einbringen. Problematisch dabei ist, dass Sacheinlagen immer einen so genannten Sachgründungsbericht mit entsprechenden Belegen zu Wertigkeit erfordern. Und das ist natürlich schwierig. Generell müssen der Gründung einer GmbH 50 % aller Einlagen zum Stammkapital geleistet worden seien. Auch müssen generell die Anteile doch 50 teilbar, sowie größer als 100 € sein. Zudem darf das Kapital nicht belastet sein und muss der GmbH frei zur Verfügung stehen. Falsch ist es, dass es sich im Stammkapital um eine Art von Sicherungseinlage handelt. Tatsächlich, kann das eingezahlte Stammkapital nach notarieller Prüfung für Betriebsausgaben der Gesellschaft im Rahmen des Zweckes verwendet werden. Unzulässig ist nur die Rückführung an die Gesellschafter.
Eigentlich war es auch im Rahmen der GmbH Reform im Rahmen des MoMiG geplant die Stammeinlage bei der GmbH auf 10.000 € zu reduzieren. Praxis und Wissenschaft hatten diesen Schritt bereits seit langem gefordert und die Schwelle von 25.000 € als deutlich zu hoch bemessen. Insbesondere im europäischen Durchschnitt liegt man in Deutschland am oberen Ende. Leider hat der Bundestag dann im beschlossenen Werk die Herabsetzung als unnötig bezeichnet und kurzerhand gestrichen. Letzten Endes ist es aus Imagegründen bei den jetzigen von 25.000 € geblieben. Neu geschaffen wurde dagegen die Mini GMBH oder Unternehmergesellschaft (UG). Bei dieser Rechtsform ist es möglich, ähnlich einer Limited, eine GmbH mit einem Stammkapital von nur einem Euro zu gründen. Für diese Haftungsbeschränkung, hat der Gesetzgeber allerdings im Gegenzug der UG zahlreiche Beschränkungen auferlegt. So muss die UG, solange das Stammkapital unter 25.000 € liegt, 25 % des Jahresüberschusses (Gewinn) in eine Rücklage einstellen.
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