Existenzgründung Wissen – Umsatzsteuervoranmeldung

Existenzgründer, die sie für die Umsatzsteuerpflicht entschieden haben, sind verpflichtet, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu existieren integriert in gängige Buchhaltungsprogramme so genannte Elster-Schnittstellen. Außerdem gibt es von den Finanzbehörden eine kostenlose amtliche Steuersoftware oder auch das kostenlose Internetportal Elster online.


In der Umsatzsteuervoranmeldung, wird die Differenz zwischen den eigenen Umsatzsteuereinnahmen und den selbst gezahlten Vorsteuern (das ist der Umsatzsteuer-Anteil auf den Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern) ermittelt und dem Finanzamt mitgeteilt. Sind die Steuereinnahmen höher als die Vorsteuersumme, ergibt sich eine Zahllast, die ans Finanzamt überwiesen werden muss. Im umgekehrten Fall entsteht ein Erstattungsanspruch: Dann gibt es eine Gutschrift vom Finanzamt. Sowohl die Überweisung der Zahllast als auch eventuelle Erstattungen erfolgen unaufgefordert.

Bei einer jährlichen Steuerschuld von bis zu 1.000 Euro verzichtet das Finanzamt auf Antrag ganz auf die Umsatzsteuervoranmeldung. In dem Fall genügt die Jahres-Umsatzsteuererklärung, die zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben ist - in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres. Lag die Zahllast im Vorjahr zwischen 1.000 und 7.500 Euro, ist eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung vorgeschrieben. Die Anmeldetermine sind dann der 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und der 10. Januar. Bei einer Steuerschuld von mehr als 7.500 Euro ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht. Stichtag ist in dem Fall jeweils der 10. Kalendertag des Folgemonats. Wichtige Sonderregelung: Umsatzsteuerpflichtige Gründer müssen im Jahr der Gründung und dem darauffolgenden Kalenderjahr sogar unabhängig von der Höhe ihrer Umsatzsteuereinnahmen eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Sowohl Monats- als auch Quartalszahler können beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung von einem Monat für die Umsatzsteuervoranmeldung beantragen. Dem Antrag wird in aller Regel kommentarlos stattgegeben. Monatszahler müssen dann allerdings zu Jahresbeginn eine "Sondervorauszahlung" in Höhe von 1/11 der Vorjahres-Zahllast begleichen.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.