Vor der Unternehmensgründung steht immer die Ausarbeitung eines vollständigen Unternehmenskonzeptes. Dem Gründer wird so nochmals die eigene Idee klar vor Augen gehalten und Schwächen können vor dem eigentlichen Gespräch mit der Bank oder anderen Investoren ausgemerzt werden. Geldgebern wird damit ebenfalls signalisiert, dass mögliche Risiken gründlich durchdacht wurden.
Zunächst sollte das Unternehmenskonzept einen tabellarischen Lebenslauf enthalten, der alle fachlichen Qualifikationen aufzeigt sowie die persönlichen Daten enthält. Weiterhin sollten folgende Punkte auf jeden Fall enthalten sein:
Mit Hilfe dieser Checkliste sollten bei der Erstellung eines Unternehmenskonzeptes für ein Beteiligungs-, Übernahme- oder Neugründungsvorhaben keine Punkte offen bleiben. Wichtig ist weiterhin, dass das Konzept sinnvoll gegliedert und in verständlicher Sprache verfasst wird.
Viele Gründer scheitern bereits an der Aufgabe, ihre Idee auf den Punkt zu erläutern und verlieren sich in für den Geldgeber zunächst unwichtigen technischen Erläuterungen oder nichtssagenden Formulierungen. Wer damit Probleme hat, sollte sich unbedingt an einen professionellen Gründungsberater wenden, der bei allen Unklarheiten mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Nach der erfolgreichen Gründung sollte das Unternehmenskonzept auf keinen Fall sofort dem Aktenvernichter zugeführt werden. Denn auch nachdem Geldgeber mit dessen Hilfe gewonnen werden konnten, hat es seine Daseinsberechtigung noch lange nicht verloren. Es dient weiterhin auch zur Selbstkontrolle.
Im Unternehmenskonzept hat der Gründer unter anderem seine persönliche Motivation und die zu erreichenden Ziele schriftlich festgehalten. Nach einem Jahr kann so ganz leicht geprüft werden, ob sich das Unternehmen in die gewünschte Richtung entwickelt und der Zielsetzung nahe kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss unbedingt evaluiert werden, woran dies genau liegt!
Selbiges gilt für das Finanzielle. Falls am Ende des ersten Jahres Diskrepanzen zwischen den im Unternehmenskonzept getätigten Prognosen und den realen Zahlen herrschen, darf dies nicht einfach so abgetan werden. Im Gegenteil, es gilt dann herauszufinden, warum sich beispielsweise das Produkt schlechter als erwartet verkauft, wo Möglichkeiten zur Einsparung herrschen oder ob grundlegende Fehler in der Erstellung der Prognose vorliegen.
Falls das Unternehmenskonzept trotz professioneller Beratung von der Geldgeberseite abgelehnt wird, ist dies kein Grund hinzuschmeißen. Jetzt gilt es, die Fehler des Konzepts zu analysieren, Schwächen auszumerzen und so gestärkt in das nächste Gespräch mit der Bank zu gehen.
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