Existenzgründung Wissen – Unternehmerlohn

Die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter hat für die meisten Unternehmer die höchste finanzielle Priorität. Nicht selten kommt es im Mittelstand vor, dass die Geschäftsführung oder Inhaber auf Lohnzahlungen an die eigene Person verzichten, insofern es finanziell eine schwere Zeit ist. Der Lohn kann dann an die Mitarbeiter bezahlt werden. Selbst verständlich sollte der Unternehmerlohn aber trotzdem bezahlbar sein. Der Geschäftsführer wie auch die Inhaber hat schließlich Interesse daran, an dem Geschäft etwas zu verdienen. Der Unternehmerlohn darf letztendlich aber nicht mit der Privatentnahme verwechselt werden.


Bei dem Unternehmerlohn handelt es sich im Grunde um das Gehalt für die Geschäftsführung oder für die Inhaber einer Firma. Dieses Gehalt steht ihnen zu und wird von der Geschäftsführung selbst bestimmt. Anhand der eigenen finanziellen Situation wie auch aus der Situation des Unternehmens muss die Geschäftsführung also entscheiden, wie hoch der Unternehmerlohn sein soll. Weil der Unternehmerlohn Teil der normalen Kostenbestandteile ist, muss er bei der Produkt- und Preisgestaltung sowie bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt werden. Alleine schon, weil man als Unternehmer Steuern abführen muss, ist die Suche nach dem richtigen Preis für den Unternehmerlohn sehr wichtig. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Gesellschafter entscheidet, das Unternehmen als Geschäftsführer zu führen. In diesem Fall wird er dann als normaler Arbeitnehmer angesehen - nicht aber hinsichtlich des Gehalts.

Das ist das richtige Gehalt

Es macht selbst verständlich nur Sinn, sich einen Unternehmerlohn auszuzahlen, wenn man auch eine entsprechende Leistung in das Unternehmen einbringt. Wer alleiniger Gesellschafter eines Unternehmens ist und nicht am aktiven Geschehen des Unternehmens teilnimmt, kann das eigene Gehalt auch einfach in Form von einer Privatentnahme auf das eigene Konto transferieren. Die Frage nach einem angemessenen Unternehmerlohn ist dabei natürlich äußerst schwer zu beantworten. Es entbrennen oft viele Diskussionen, welches Gehalt in welchem Bereich noch als angemessen betrachtet wird. Selbstverständlich spielt dabei auch die finanzielle Situation der Firma eine wichtige Rolle. Wenn es dem Unternehmen gut geht, kann der Gesellschafter oder Unternehmer ein recht großes Gehalt beziehen. Sich selbst horrende Gehälter auszuzahlen ist manchmal aber schon aus wirtschaftlichen und moralischen Gründen verwerflich.

Telefon Coaching Gründungsberatung, Unternehmensberatung

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.