Existenzgründung Wissen – Zahlungsschwierigkeiten

Befindet sich man in einem Kreditverhältnis, so ist der Kreditnehmer laut Vertrag in der Regel verpflichtet, dem Kreditgeber einen gewissen Zins zu bezahlen, nebst einer Tilgung. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit kann dies aber nicht mehr gewährleistet werden. So gesehen beschreibt der Begriff "Zahlungsunfähigkeit" also die Tatsache, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die erforderlichen Mittel zur Erfüllung des Kreditverhältnisses aufzubringen. Dies kann verschiedene Gründe haben:


Ein Grund ist wohl, dass die Unternehmung nicht funktioniert hat. Die Innovation schlug fehl und das Unternehmen ist gescheitert, kann die Zinsen jetzt nicht mehr aufbringen. Das kann wiederum verschieden Ursachen haben, meist unvorhersehbare und unkontrollierbare Vorkommnisse, beispielsweise Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen. Ein anderer Grund kann auch die Erhöhung des Zinssatzes seitens der Bank sein. Wie dem auch sei, klar ist, dass das sowohl Kreditnehmer als auch Kreditgeber vor einem Problem stehen: Der Zahlungsunfähigkeit. Ist diese bereits da gilt es, Schadensbegrenzung zu betreiben. Alle Ausgaben und Geschäftsverhältnisse müssen überprüft werden, meist muss die Firma Insolvenz bzw. Konkurs anmelden. Doch es gibt auch andere Lösungsmöglichleien: Gerade im Falle eines einmaligen Vorkommnisses, beispielsweise der Zerstörung einer Fabrikhalle durch einen Sturm oder eine Überflutung, ist die Bank oft bereit, einen weiteren Kredit zum wideraufbau zu gewähren oder die Zinsen vorübergehend zu senken, schließlich ist sie an einer Pleite des Unternehmens ebenso wenig interessiert wie der Unternehmer.

Eine andere Möglichkeit ist die Fusion mit einem anderen Unternehmen, welches sich der Probleme sozusagen annimmt. Dies ist auch ungeahnt oft der Fall. Es bleibt zu sagen, dass Zahlungsschwierigkeiten auch absehbar sein können. Präventive Maßnahmen sind also auch sehr sinnvoll. Deshalb sollte das Unternehmen hinsichtlich er Wirtschaftslage auch ständig auf dem Laufenden sein. Zahlungsschwierigkeiten bedeuten weiterhin nicht gleich das Aus, sondern nur "Schwierigkeiten". Diese können beseitigt werden, durch ein Gespräch mit der Bank findet man auf Grund der gemeinsamen Interessenslage einer Fortführung des Kreditverhältnisses sicherlich eine Lösung.


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