Die Außenwirtschaftsberatung dient der Unterstützung von KU bei der Markterkundung, Markterschließung und Marktbearbeitung.
Beratungsleistungen
Bremen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Förderung die Definition der EU für kleine Unternehmen (KU) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Nicht gefördert werden Vorhaben, bei denen der Zuschussanteil nicht mindestens 20 % der Projektkosten entspricht. Alle Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens einzureichen. Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Regelung der EU
Außenwirtschaftsberatung
Zur Intensivierung der internationen Wirtschaftsbeziehungen und zur Unterstützung der Bremer Wirtschaft bei der Erschließung von Auslands-märkten außerhalb der EU, der EWR-Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island) und der Schweiz, sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur Europäischen Union unterhält das Land Bremen eine auf die Bedürfnisse von kleinen Unternehmen (KU) zugeschnittene außenwirtschaftliche Programmförderung.
Ziel ist es, die verhältnismäßig hohen Kosten und Risiken von Auslandsengagements für KU durch Gewährung eine finanziellen Förderung auf ein überschaubares Maß zu reduzieren.
Die Außenwirtschaftsberatung dient der Unterstützung von KU bei der Markterkundung, Markterschließung und Marktbearbeitung.
Förderfähig sind Beratungsleistungen für betriebs-, produkt-, leistungs-, beschaffungs-, absatz- und investitionsbezogene Auslandsaktivitäten, insbesondere für
Die Beratung muss durch auf dem Gebiet der Außenwirtschaft erfahrene, selbstständige Unternehmensberater erfolgen. Beratungen durch deutsche Auslandshandelskammern, Delegierte und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft sind ebenfalls zuschussfähig.
20.000
10.000
50
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1)
28195 Bremen
Tel.: 0421 96 00-415
Fax: 0421 96 00-840
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
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