Fördermittel – Berufliche Weiterbildung Ungelernter

Für Unternehmen bestehen Möglichkeiten finanzieller Förderung bei beruflicher Weiterbildung und erleichtern so Weiterbildung von Ungelernten.


Förderung

Weiterbildungskosten

Förderregion

Deutschland

Fördergruppe

ArbeitgeberInnen können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn ihre ungelernten Arbeitskräfte an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führen.

Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern, bei denen die Notwendigkeit der Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.

Förder -Kriterien

ArbeitgeberInnen erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe der durch die Qualifizierung nicht erbrachten Arbeitsleistung (Ausfallzeit) bis zu 100 % für die Dauer der Maßnahmeteilnahme, längstens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses

Es werden bei ganzem oder teilweisem Arbeitsausfall Zuschüsse gewährt durch Weiterbildungsmaßnahmen, Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Freistellung.

Förder-Beschreibung

Berufliche Weiterbildung  Ungelernter

Arbeitsentgeltzuschuss für die berufliche Weiterbildung Ungelernter . Die Gewährung des Arbeitsentgeltzuschusses erfolgt auf der Grundlage von § 235c Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) für Ungelernte und von § 417 Abs. 2 SGB III für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer.

Die Leistungen sind rechtzeitig vor Beginn der Teilnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Die Agentur für Arbeit benötigt die von Ihnen erfragten Angaben für die Beurteilung und Entscheidung über Ihren Antrag.

Investition

20.000

Netto Förderung

20.000

Förderung in %

100

Förderstelle

Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Tel: 0911/179-0
Fax: 0911/179-2123

Zentrale@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

Antragsstelle

Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die Arbeitgeberin ihren bzw. der Arbeitgeber seinen Sitz hat.


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