Die materielle Förderung wird nach den Richtlinien des BHT Gründerstipendium vergeben. Ähnlich wie beim EXIST-Gründerstipendium oder dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, soll das Gründerstipendium der BHT Studierende, Absolventen und Wissenschaftler, die ihre innovative, technologieorientiere oder wissensbasierte Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten, qualifiziert unterstützen.
Berlin
Junge Gründer (max. 40 Jahre) mit Wohnsitz in Berlin
BHT-Gründerstipendium
Das BHT Gründerstipendium richtet sich an Gründer unter 40 Jahren mit Wohnsitz in Berlin. Gefördert wird die Umsetzung einer technologischen Geschäftsidee oder produktionsnahen Dienstleistungen.
Es eignet sich also für Gründer, die schon einen ausgereiften Businessplan haben und loslegen möchten.
Das BHT Gründerstipendium ist auch als Anschlussförderung nach einer EXIST-Förderung sinnvoll.
Um ein Stipendium kann man sich zu zwei Terminen im Jahr unter Einreichung eines Businessplans bewerben. Nach der Prüfung durch drei Gutachter erfolgt die Präsentation vor einer Jury. Im Erfolgsfall wird danach ein Vertrag zwischen Gründer und BHT geschlossen.
24.000
5.000
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100
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Beuth Hochschule für Technik Berlin
- University of Applied Sciences
vertreten durch den Präsidenten der Beuth Hochschule für Technik Berlin,
Prof. Dr.-Ing. Reinhard Thümer (ViSdP)
Anschrift:
Luxemburger Straße 10
13353 Berlin
Tel.: 030-4504-0
www.beuth-hochschule.de
Beuth Hochschule für Technik Berlin
- University of Applied Sciences
vertreten durch den Präsidenten der Beuth Hochschule für Technik Berlin,
Prof. Dr.-Ing. Reinhard Thümer (ViSdP)
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Tel.: 030-4504-0
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