Fördermittel – BRF

Das Bayerische regionale Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) hat als Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, des Handels, des Fremdenverkehrsgewerbes und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes. Das BRF fördert regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen in wirtschaftlich schwachen und ländlichen Räumen sowie in Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen. Förderfähig durch das BRF sind die Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/Modernisierung, der Erwerb oder die Verlagerung einer gewerblichen Betriebsstätte sowie Maßnahmen zur Diversifikation oder marktwirksamen Anwendung neuer Technologien.


Der Antrag beim BRF muss gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird, also vor Abschluss eines verbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrages muss der Antrag bei der Bezirksregierung eingegangen sein. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens. Der Antrag auf die BRF Förderung ist auf dem Formblatt Nr. 90 IH bzw. FV an die jeweilige Regierung des Freistaates Bayern zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Die BRF Formblätter sind bei den Hausbanken, den zuständigen Regierungen des Freistaates Bayern, der LfA, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern erhältlich.

Förderung

Investitionen

Förderregion

Bayern

Fördergruppe

Unternehmen der  Industrie, des Handwerks, des Handels, des sonstigen gewerblichen Dienstleistungsgewerbes sowie Fremdenverkehrsunternehmen

  • In BRF: Nur kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
  • In C- und D-Fördergebieten der GA: auch große Unternehmen

Förder -Kriterien

eigenkapitalerhöhender Investitionszuschuss, Zinszuschuss zu einem von der LfA Förderbank Bayern auszureichenden Darlehen.

Kombination von Investitions- und Zinszuschuss möglich

Die Unternehmen müssen einen überwiegend überregionalen Absatz haben (sog. »Primäreffekt«). Mindestinvestitionsgrenze von grundsätzlich 500.000 Euro, teilweise Absenkung auf 250.000 Euro (z.B. 1. und 2. Landkreisreihe zur Tschechischen Republik und GA-Gebiete)

Die maximale Förderhöhe in den C-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe ist für große Unternehmen bis zu 15%, für mittlere Unternehmen bis zu 25%, für kleine Unternehmen bis zu 35%

In den D-Fördergebieten können große Unternehmen mit maximal 7,5% bzw. maximal 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren, kleine Unternehmen mit bis zu 15%, mittlere Unternehmen mit bis zu 7,5% der förderfähigen Investitionen gefördert werden.

In den sonstigen Regionalfördergebieten beträgt die maximale Zuwendungshöhe für kleine Unternehmen 15%, für mittlere Unternehmen 7,5% der förderfähigen Investitionen.

Mittlere Unternehmen werden in den sonstigen Regionalfördergebieten nur in Ausnahmefällen bei hoher arbeitsmarktpolitischer Bedeutung gefördert.

Förder-Beschreibung

Bayerische regionale Förderungsprogramme (BRF)

»Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GA)

Investition

1.300.000

Netto Förderung

200.000

Förderung in %

35

Förderstelle

Bayerisches Staatsmi-nisterium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Tel.: 089 2162-0
Fax: 089 2162-2760
info@stmwivt.bayern.de
www.stmwivt.bayern.de

Antragsstelle

Bezirksregierung

Die BRF Förderung wird als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss für die Verbilligung eines von der LfA mit dem Namen "Regionalkredit" ausgegebenen und zur Mitfinanzierung des Vorhabens zu verwendenden Darlehens eingesetzt werden. Eine Kombination von Investitions- und Zinszuschüssen im Rahmen der BRF Fördermittel ist möglich. Der höchstzulässige Fördersatz beim BRF Zuschuss beträgt bei Vorhaben kleiner Unternehmen 15 % und bei Vorhaben mittlerer Unternehmen 7,5 %. Das BRF legt zudem fest, dass die Investitionsvorhaben zu einer nicht unwesentlichen unmittelbaren und dauerhaften Erhöhung des Gesamteinkommens im jeweiligen Wirtschaftsraum führen müssen und dass in den Fördergebieten neue Dauerarbeits- und/oder Ausbildungsplätze zu schaffen oder bereits vorhandene Arbeitsplätze zu sichern sind.

Zudem wird durch das BRF eine angemessene Eigenbeteiligung des Investors vorausgesetzt. Generell muss laut Angaben des BRF das Vorhaben soweit vorbereitet sein, dass es nach Bewilligung der beantragten Mittel kurzfristig in Angriff genommen werden kann. Förderfähig durch das BRF sind grundsätzlich nur Investitionsvorhaben, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Die Gewährung von Mitteln zur Umschuldung oder Sanierung ist ausgeschlossen. Eine Kumulierung mit Finanzierungshilfen des Bundes und des Landes ist im Rahmen der jeweiligen Subventionshöchstwerte ist möglich.


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