Das Land BW setzt auf qualifizierte Beratung von KMU, die dazu beträgt, dass die Ertragskraft der Unternehmen gesteigert, Leistungsreserven
mobilisiert und die Unternehmen krisenresistent gemacht werden.
Förderung
- Innovationsvorhaben
- Reduzierung des Energieverbrauchs
- Standortentwicklung
- Demografischer Wandel
- Unternehmensübergabe
Förderregion
Baden-Württemberg
Fördergruppe
kleine oder mittlere Unternehmen (KMU)
Förder -Kriterien
- Die Förderung wird auf Basis von abgerechneten Personen-tagen (8 Stunden) berechnet
- Der Zuschuss beträgt 50 % der Coaching-Ausgaben, dabei gilt ein Höchstbetrag von 400,00 € pro geleistetem Personentag
- Je Themenbereich sind maximal 15 Personentage förderfähig
- Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, dessen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist
- Die Erstattung der getätigten Coachingausgaben erfolgt in der Regel nach Ende des Coaching. Eine Teilzahlung kann einmalig erfolgen, wenn der auszuzahlende Zuschussbetrag nach Prüfung durch die L-Bank bei mindestens 2.000 € liegt
- Der Schlussverwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf des im Bewilligungsbescheid festgelegten Durchführungszeitraumes vorzulegen. Die Festsetzung der endgültigen Zuschusshöhe erfolgt nach Prüfung des Schlussverwendungsnachweises.
Förder-Beschreibung
Förderprogramm Coaching (ESF 2007 - 2013)
Coaching wird ab dem 01.05.2008 vom Land Baden- Württemberg gefördert. Unter Coaching ist eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch einen externen Experten (Coach) zu verstehen.
- Merkblatt Coaching (PDF, 82 KB)
- Liste der Beratungsunternehmen (nicht abschließend) (XLS, 256 KB)
- Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36)
- KMU-Benutzerhandbuch der Europäischen Kommission (PDF, 1,2 MB)
- Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 379 vom 28.12.2006, S. 5)
Investition
12.000
Netto Förderung
6.000
Förderung in %
50
Förderstelle
L-Bank,
Bereich
Finanzhilfen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel.: 0721 150-1314
Fax: 0721 150-1592
info.coaching@l-bank.de
www.l-bank.de
Antragsstelle
Antrag ist vor Beginn des Coachings, möglichst als Halb-jahres- oder Jahres-antrag zu stellen.
L-Bank,
Bereich
Finanzhilfen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel.: 0721 150-1314
Fax: 0721 150-1592
info.coaching@l-bank.de
www.l-bank.de
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
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unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
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