Fördermittel – Förderprogramm Coaching (ESF 2007 – 2013)

Das Land BW setzt auf qualifizierte Beratung von KMU, die dazu beträgt, dass die Ertragskraft der Unternehmen gesteigert, Leistungsreserven
mobilisiert und die Unternehmen krisenresistent gemacht werden.


Förderung

  • Innovationsvorhaben
  • Reduzierung des  Energieverbrauchs
  • Standortentwicklung
  • Demografischer Wandel
  • Unternehmensübergabe

Förderregion

Baden-Württemberg

Fördergruppe

kleine oder mittlere Unternehmen (KMU)

Förder -Kriterien

  • Die Förderung wird auf Basis von abgerechneten Personen-tagen (8 Stunden) berechnet
  • Der Zuschuss beträgt 50 % der Coaching-Ausgaben, dabei gilt ein Höchstbetrag von 400,00 € pro geleistetem Personentag
  • Je Themenbereich sind maximal 15 Personentage förderfähig
  • Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, dessen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist
  • Die Erstattung der getätigten Coachingausgaben erfolgt in der Regel nach Ende des Coaching. Eine Teilzahlung kann einmalig erfolgen, wenn der auszuzahlende Zuschussbetrag nach Prüfung durch die L-Bank bei mindestens 2.000 € liegt
  • Der Schlussverwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf des im Bewilligungsbescheid festgelegten Durchführungszeitraumes vorzulegen. Die Festsetzung der endgültigen Zuschusshöhe erfolgt nach Prüfung des Schlussverwendungsnachweises.

Förder-Beschreibung

Förderprogramm Coaching  (ESF 2007 - 2013)

Coaching wird ab dem 01.05.2008 vom Land Baden- Württemberg gefördert. Unter Coaching ist eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch einen externen Experten (Coach) zu verstehen.

  • Merkblatt Coaching (PDF, 82 KB)
  • Liste der Beratungsunternehmen (nicht abschließend) (XLS, 256 KB)
  • Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36)
  • KMU-Benutzerhandbuch der Europäischen Kommission (PDF, 1,2 MB)
  • Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 379 vom 28.12.2006, S. 5)

Investition

12.000

Netto Förderung

6.000

Förderung in %

50

Förderstelle

L-Bank,
Bereich
Finanzhilfen

Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Tel.: 0721 150-1314
Fax: 0721 150-1592

info.coaching@l-bank.de
www.l-bank.de

Antragsstelle

Antrag ist vor Beginn des Coachings, möglichst als Halb-jahres- oder Jahres-antrag zu stellen.
L-Bank,
Bereich
Finanzhilfen

Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe

Tel.: 0721 150-1314
Fax: 0721 150-1592

info.coaching@l-bank.de
www.l-bank.de


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