Bayern bietet Handwerken in der Vorgründungsphase zusammen mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie ein Coachingprogramm an. Es handelt sich um ein Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Programm, das bezuschusst wird. In den Genuss kommen Existenzgründer und Betriebsübernehmer, aber auch Handwerker, die einen Nebenerwerb zum Vollerwerb umwandeln wollen.
Förderung
Beratungskosten, KLärung von Fragestellungen im Rahmen der Existenzgründung:
- Wie sollte ich mein Produkt oder meine Dienstleistung ausgestalten um Erfolg zu haben?
- Wie viel Kapital benötige ich und wie bekomme ich es zu günstigen Konditionen?
- Rechnet sich meine Geschäftsidee oder die Übernahme überhaupt?
- Wie organisiere ich meine Betriebsabläufe?
Förderregion
Bayern
Fördergruppe
Existenzgründer aus dem Handwerk. Wer ein Gewerbe in Bayern gründen oder übernehmen möchte, kann gefördert werden. Wenn Sie in den letzten
12 Monaten vor Antragstellung schon im Haupterwerb selbständig waren, ist die Förderung nicht mehr möglich.
Förder -Kriterien
- Die Gründer erhalten einen Zuschuss von bis zu 70% des Honorars.
- Die maximale Förderung beträgt 10 Tagewerkerke bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.
- Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt somit 800,00 Euro.
- Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Förder-Beschreibung
HWK Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern
Neben der allgemeinen Existenzgründungsberatung durch die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer können Existenzgründer und Betriebsübernehmer auch das Coaching-Programm der Bayerischen Staatsregierung in Anspruch nehmen.
Es eignet sich bei größerem Beratungs-bedarf zu definierten Themen, z. B. für die Erstellung eines Marketing-Konzeptes.
Für das Coaching-Programm werden freie Unternehmensberater ausgewählt, die ihren Betriebssitz in Bayern haben.
Ab 2008 kann das Coaching Programm nur noch für Unternehmen genehmigt werden, die sich in der Vorgründungs-phase befinden. Das heißt, bei Antragsstellung darf das Unternehmen noch nicht gegründet oder übernommen worden sein.
Investition
8.000
Netto Förderung
5.600
Förderung in %
70
Förderstelle
Lokale HWK
Antragsstelle
Lokale HWK
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
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