Fördermittel – Intensivberatung

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) tragen wesentlich zu Wachstum,
Beschäftigung, Ausbildung und Strukturwandel bei. Von den rund 22.000 umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Bremen und Bremerhaven sind über 95 % klein und mittelständisch. Deswegen unterstützt das Land Bremen KMU im Rahmen der Intensivberatung durch externe Unternehmensberater die KMU in wichtigen Themen. Gerade der Blick von außen kann Unternehmenspotenziale aufdecken. Gleichzeitg ist die Beratung kostenintensiv. Daher fördert das Land Bremen Beratungsleistungen mit öffentlichen Fördermitteln.


Förderung

  • Umsetzungsplanung zur Optimierung von Prozessen/ Teilprozessen
  • Technologietransfer
  • Einführung umweltverträglicherer Produktions-Hilfsstoffe
  • Umsetzung von praktischen Managementsystemen
  • Produktoptimierung und Auszeichnung
  • Überwachung entsprechender Maßnahmen

Förderregion

Bremen

Fördergruppe

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förder -Kriterien

Die Erfahrungen in der Beratungsförderung haben gezeigt, dass ein zielgruppenorientierter Ansatz in den Beratungsangeboten erforderlich ist.

  • 50% der Beratungskosten werden übernommen
  • 770 €/Tag werden dabei als Beratungshonorar zugrunde gelegt
  • Die maximale Förderung beträgt 3.850 € pro Antragsteller
  • Kleine Unternehmen erhalten einen Bonus von 10%

Förder-Beschreibung

Intensivberatung, umfassende einzelbetriebliche Beratungsmöglichkeit zur Stärkung der
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU mit betrieblichen  Umstrukturierungsmaßnahmen und zur Einführung neuer Prozesse, Technologien und Verfahren.

Förderfähig sind Beratungen externer Unternehmensberater.

Investition

7.700

Netto Förderung

3.850

Förderung in %

50

Förderstelle

RKW Bremen GmbH

Langenstraße 6–8
28195 Bremen

Tel. (04 21) 32 34 64-0
Fax (04 21) 32 62 18

info@rkw-bremen.de
http://www.rkw-bremen.de

Antragsstelle

RKW Bremen GmbH

Langenstraße 6–8
28195 Bremen

Tel. (04 21) 32 34 64-0
Fax (04 21) 32 62 18

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.