Mit der Investitionszulage für betriebliche Investitionen in den neuen Bundesländern und in Berlin (InvZulG 2010) soll die Wirtschaftskraft der Unternehmen gestärkt werden.
Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Diese müssen mindestens fünf Jahre, bei kleinen und mittleren Unternehmen drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung:
Berlin und in den neuen Bundesländern
Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen.Zu den produktionsnahen Dienstleistungen zählen folgende Betriebe:
Investitionszulagen für betriebliche Investitionen in Berlin und in den neuen Bundesländern
10.000
2.750
27
Industrie und Handels-kammer Berlin
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht, Handelsregister
Ludwig Erhard Haus
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Tel.: (0)30-315 10-0
Fax: (0)30-315 10-166
service@berlin.ihk.de
www.berlin.ihk24.de
Antragstellung auf amtlichem Vordruck beim örtlichen Finanzamt (Formulare sind dort erhältlich)
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