Fördermittel – KfW Startgeld

Mit dem KFW Startgeld Darlehen werden Existenzgründer, kleine Unternehmen und Freiberufler, die über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen und deren Gesamtfremdfinanzierungsbedarf 50.000 Euro nicht übersteigt gefördert. Das KFW Startgeld kann für Investitionen in z. B. die Übernahme eines Unternehmens oder den Erwerb einer tätigen Beteiligung, in Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten, in Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände oder auch in  neueste Software, Lizenzen oder in Ihren Fuhrpark. Ebenso können auch Betriebsmittel finanziert werden wie die Auffüllung des Waren- oder Ersatzteillagers oder auch Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verwendet werden. Finanziert durch KFW Startgeld werden Investitionen, auch Betriebsmittel, und zwar bis zu 100 Prozent.


Förderung

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln

Förderregion

Deutschland

Fördergruppe

  • Bis 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Junge Unternehmen und Existenzgründer
  • Auch Gewerbetrei-bende, die nebengewerblich tätig sind, können über das KfW-Startgeld eine Finanz-ierung erhalten und so ihre Tätigkeit mittelfristig auf die vollgewerbliche Selbständigkeit ausrichten

Förder -Kriterien

  • Bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs
  • 50.000 € maximales Kredit-volumen (max. 20.000 € für Betriebsmittel)
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre         (2 tilgungsfrei) oder 5 Jahre   (1 tilgungsfrei)
  • Banksicherheiten in Verein-barung mit der finanzierenden Hausbank
  • Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent, so dass nur 20 Prozent des Darlehens besichert werden müssen
  • Bei haftungsbeschränkten Antragstellern quotale Mithaft der Gesellschafter gefordert
  • Keine Kombination mit an-deren ESF-Fördermitteln möglich

Förder-Beschreibung

KfW-Startgeld

  • Mit dem KfW-Startgeld werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als 50.000 € finanzieren müssen.
  • Kredite zu vergünstigten Konditionen

Investition

50.000

Netto Förderung

0

Förderung in %

0

Förderstelle

KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44

info@kfw.de
www.kfw-mittelstandsbank.de

Antragsstelle

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen. Die Wahl des Kreditinstitutes steht dem Endkreditnehmer frei.

Eine Antragstellung auf KFW Startgeld ist bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren möglich. Gefördert wird auch eine Gründung im Nebenerwerb, wenn das Unternehmen mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist. Dabei können sich Existenzgründer beim KFW Startgeld auf 5-10 Jahre und 1-2 tilgungsfreie Anlaufjahre freuen. Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist auch möglich. Bei mehreren Gründern kann für das gleiche Vorhaben der Höchstbetrag von 50.000 EUR aus dem KFW Startgeld je Gründer in Anspruch genommen werden. Sind Sicherheiten vorhanden, müssen sie auch zur Absicherung des KFW Startgeld Darlehens mit herangezogen werden. Allerdings wird ein Darlehen auch bewilligt, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen. Die KfW wird die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen.

Eine Kombination mit anderen KFW Existenzgründungsprogrammen ist beim KFW Startgeld leider nicht möglich. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann allerdings zeitgleich in Anspruch genommen werden. Der KFW Startgeld Antrag an die KfW muss über die Hausbank (Bank oder Sparkasse) des Gründers bzw. Unternehmers gestellt werden. Das KfW Startgeld muss zudem vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Nicht gefördert werden durch KFW Startgeld Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben. Auch erneute Unternehmensgründungen können gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

 


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