Fördermittel – KfW-Umweltinnovationsprogramm

BMU-Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen – Pilotprojekte Inland.


Förderung

Energieeinsparung, rationelle Energieverwendung kurzund Nutzung erneuerbarer Energien, umweltgerechte Energieversorgung und –verteilung, Luftreinhaltung, Abfallvermeidung, -verwertung und –beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen, Abwasserreinigung / Wasserbau.

Förderregion

Deutschland

Fördergruppe

gewerbliche Unternehmen, sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Förder -Kriterien

  • Mit einem Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredites oder in begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei hohem Bundesinteresse) mit einem Investitionszuschuss:
  • KfW-Darlehen mit einem Zinszuschuss des BMU bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ohne Höchstbetrag
  • Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. (Es muss begründet werden, warum der Zinszuschuss nicht ausreicht.)
  • Mit dem Projekt darf unabhängig von der Art der Förderung im Regelfall nicht vor einer Förderzusage begonnen werden!

Förder-Beschreibung

KfW-Umweltinnovationsprogramm

BMU-Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen – Pilotprojekte Inland

  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert mit diesem Programm großtechnische Vorhaben, die erstmalig demonstrieren, wie Umweltbelastungen vermieden oder spürbar verringert werden können.
  • Die Projekte sollen fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Verminderung von Umweltbelastungen beinhalten bzw. darstellen, wie umweltverträgliche Produkte und umweltschonende Substitutionsstoffe hergestellt und angewendet werden können.
  • Sie müssen über die in Rechtsvorschriften festgelegten Umweltschutzanforderungen hinausgehen.
  • Demonstrationscharakter hat ein Vorhaben dann, wenn die geplante Technik/Technologie großtechnisch in Deutschland noch nicht angewendet wird oder wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Anordnung zum Einsatz kommen.
  • Die gewonnenen Erkenntnisse sollen bei anderen Anwendern gleicher oder ähnlicher Anlagen mit vergleichbaren, umweltentlastenden Auswirkungen übertragen werden können.

Investition

100.000

Netto Förderung

30.000

Förderung in %

30

Förderstelle

KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44

info@kfw.de
www.kfw-mittelstandsbank.de

Antragsstelle

Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen. Die Wahl des Kreditinstitutes steht dem Endkreditnehmer frei.


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