Fördermittel – Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III. Es ermöglicht bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Falle einer Kündigung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt - unabhängig davon, ob sie noch Vollzeit beschäftigt sind oder nicht. Neben dem konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es zum einen das so genannte Saison Kurzarbeitergeld, das bei saisonalen Arbeitsausfällen im Winter im Baugewerbe gezahlt wird.


Darüber hinaus gibt es das Transfer Kurzarbeitergeld, das im Fall von betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen eingesetzt werden kann. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich gewährt werden, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung oder zwischen Arbeitgeber und den betroffenen Beschäftigten eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall einhergeht. Mit Kurzarbeit können so kurzfristige Auftragseinbrüche flexibel bewältigt und Kosten sofort reduziert werden. Bei einer Verbesserung der Auftragslage kann der Arbeitgeber dann die Arbeitszeit sofort erhöhen oder direkt zur normalen Arbeitszeit übergehen. Die Ausfallzeiten sind daher meist geringer als bei Entlassungen.

Durch Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld werden also die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz Arbeitsausfall im Unternehmen beschäftigt. Eingespielte Belegschaften bleiben zusammen und die Mitarbeiterstruktur im Betrieb wird erhalten. Wichtig: die Kompetenzen und das Know-how der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen dem Betrieb nicht verloren und eingespieltes und qualifiziertes Personal steht sofort wieder zur Verfügung, sobald sich die Auftragslage bessert. Zudem entfallen die zeit- und kostenintensive Suche nach neuem Personal und die erforderliche Einarbeitungszeit. Der zunehmende Fachkräftemangel in Deutschland erschwert schon heute die Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wer jetzt an seinem eingearbeiteten und leistungsfähigen Personal festhält und die Zeit der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen nutzt, ist klar im Vorteil, wenn sich die Auftragslage wieder bessert. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld kann Somit im Vergleich zu Entlassungen Kosten sparen.  Während der Kurzarbeit übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld. Während einer Qualifizierung erstatten die Agenturen für Arbeit dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent. Ebenfalls zu 100 Prozent übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Sozialversicherung ab dem 7. Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld.


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