Der LfA Startkredit wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt und zinsgünstig aus dem ERP-Gründerkredit finanziert. Und das auch bei einer Unternehmensübernahme.
Förderung
Von baulichen Maßnahmen, Maschinen und Einrichtungen über das erste Warenlager bis hin zu Mietkaution oder Notargebühren ist grundsätzlich fast jeder aktivierbare Finanzierungsaufwand förderfähig
Förderregion
Bayern
Fördergruppe
Antragsberechtigt bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen.
Förder -Kriterien
- Laufzeit 5, 8, 10, 15, 20 Jahre bzw. 12 Jahre end-fällig**
- Tilgungsfrei 1, 2, 3 bzw. 12 Jahre endfällig**
- Darlehensbetrag 12.000-310.000 €
- 40 % der förderfähigen Aufwendungen
- Nicht förderfähig sind: Vorhaben der Ersatzbeschaffung, Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerba-re-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten.
- Die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Bankkrediten (Umschuldung) und zur Sanierung ist ebenfalls ausgeschlossen
Förder-Beschreibung
KfW-Umweltinnovationsprogramm
LfA – Startkredit
Dieses, vom Freistaat Bayern subventionierte und von der KfW Mittelstandsbank und der LfA refinanzierte Darlehen bringt Sie mit seiner langen Laufzeit und der Möglichkeit, tilgungsfreie Jahre einzu-setzen, auf den richtigen Weg.
- Es kommt für Vorhaben ab 30.000 EUR in Frage.
- Dabei ist eine Finanzierung in Höhe von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten möglich.
- Falls zusätzliche Mittel im Rahmen des KfW-Programms ERP-Gründerkredit – Universell beantragt werden, ist der Startkredit auf die vorhabensbezogene Obergrenze des ERP-Gründerkredits – Universell anzurechnen.
Investition
310.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
LfA –Landesanstalt für Aufbaufinanzie-rung (Bayern)
Königinstrasse 15
80539 München
Telefon: 0 18 01.21 24 24 (zum Ortstarif)
Telefax: 0 89.21 24 22 16
E-Mail: info@lfa.de
www.lfa.de
Antragsstelle
Jede LfA-Finanzierung wird über die Hausbank beantragt und ausbezahlt. Und: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Gründungs-, Übernahme- oder Beteiligungsvorhaben beginnt.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
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gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
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unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
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