Mit dem Darlehen aus Bayern können Unternehmen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen finanzieren. Der LfA – Startkredit 100wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt und bietet im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen.
Förderung
- Investitionen und Nebenkosten, die im Anlagevermögen aktiviert werden bzw. aktivierungsfähig sind, sowie Vermietungsgegenstände, die im Anlagevermögen aktiviert werden (keine langfristige Immobilienvermietung, ausgenommen Tz. 7 dieses Merkblatts).
- Immaterielle Vermögensgegenstände, wie Patente, Lizenzen, Software und Konzessionen, die abschreibungsfähig sind und die weiteren Voraussetzungen für die Förderfähigkeit gemäß Tz. 9 des Merkblatts „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“ erfüllen.
- Eigenleistungen in angemessenem Umfang, soweit diese in der Bilanz aktiviert werden bzw. aktivierungsfähig sind und keine Gewinnbestandteile enthalten.
Förderregion
Bayern
Fördergruppe
Kleine und mittlere Unternehmen und Freie Berufe
Förder -Kriterien
- Laufzeit 5, 8, 10, 15, 20 Jahre bzw. 12 Jahre endfällig**
- Tilgungsfrei 1, 2, 3 bzw. 12 Jahre endfällig**
- Darlehensbetrag 2.500 bis 10 Mio. EUR
- Aufstockung des Finanzierungsanteils des Startkredits bis auf 100 %
Förder-Beschreibung
LfA – Startkredit 100
Sie benötigen für Ihr Vorhaben eine weitergehende Finanz-ierung? Mit dem Startkredit 100 kann der Finanzierungsanteil auf bis zu 100 % aufgestockt werden. Die Zinshöhe orientiert sich dabei am unteren Marktzins und ist durch die Refinanzierung der KfW Mittelstandsbank und der LfA sehr günstig.
Investition
10.000.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
LfA –Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (Bayern)
Königinstrasse 15
80539 München
Telefon: 0 18 01.21 24 24 (zum Ortstarif)
Telefax: 0 89.21 24 22 16
E-Mail: info@lfa.de
www.lfa.de
Antragsstelle
Jede LfA-Finanzierung wird über die Hausbank beantragt und ausbezahlt. Und: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Gründungs-, Übernahme- oder Beteiligungsvorhaben beginnt.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
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Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
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