Die Messebeteiligungsförderung dient der Unterstützung von KU bei der Neukundengewinnung.
Förderung
Messen, Ausstellungen
Förderregion
Bremen
Fördergruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Förderung die Definition der EU für kleine Unternehmen (KU) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Förder -Kriterien
Im Rahmen der Messeförderung sind die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Messeteilnahme stehenden und im Formblatt zum Antrag im Einzelnen aufgeführten Kostenpositionen zuwendungsfähig. Dazu gehören insbesondere die Ausgaben für:
- Standkosten
- Standauf- und -abbau durch Dritte
- Transport- und Versicherungskosten
- Fremdpersonal (Hostessen, Dolmetscher während der Messe)
- Hotel- und Fahrtkosten
Der Fördersatz beträgt in der Regel pro Förderung bis zu 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten, jedoch
- maximal € 6 000 für inländische und europäische Messebeteiligungen,
- maximal € 10 000 für außereuropäische Messebeteiligungen.
- Anträge auf Förderung sind vor der Anmeldung zur Messe einzureichen
- Förderung erfolgt im Rahmen der "De-minimis-Regelung" der EU
Die Förderung von Inlandsmessebeteiligungen wird grundsätzlich nur für Messen bewilligt, die in dem jährlich erstellten Bremer Messekatalog aufgeführt sind.
Einschränkend gilt, dass
- pro Unternehmen insgesamt maximal 3 inländische Messebeteiligungen gefördert werden können,
- pro Unternehmen insgesamt maximal 3 Förderungen für die gleiche Messe bewilligt werden können,
- pro Unternehmen insgesamt maximal 5 Messebeteiligungen gefördert werden können.
Förder-Beschreibung
Messebeteiligungen
Messen und Ausstellungen sind ein bedeutendes Instrument der Marktschließung und der Absatz-förderung. Für Unternehmen ist die Beteiligung an Messen oft ein erster Schritt, um in Kontakt mit potentiellen Kunden und Vertretern überregionaler und ausländischer Märkten zu kommen. Da die Beteiligungen an Messen meist mit erheblichen Kosten, insbesondere für kleine Unternehmen, verbunden sind, fördert das Land Bremen die Teilnahme kleiner Unternehmen an Messen und Ausstellungen von überregionaler / internationaler Bedeutung im Inland und Ausland im Rahmen des Bremischen Außenwirtschaftsförderprogramms.
Investition
20.000
Netto Förderung
10.000
Förderung in %
50
Förderstelle
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1)
28195 Bremen
Tel.: 0421 96 00-415
Fax: 0421 96 00-840
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Antragsstelle
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1)
28195 Bremen
Tel.: 0421 96 00-415
Fax: 0421 96 00-840
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
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