Mecklenburg-Vorpommern fördert eine Finanzierungslücke, die in einer vorgegebenen Planungsrechnung auf der Grundlage eines vorhabensbezogenen Unternehmenskonzeptes ermittelt wird. Zur Ermittlung dieser Finanzierungslücke werden Investitionen, steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und Entnahmen zur Sicherstellung der privaten Lebenshaltung allen dem Vorhaben zur Verfügung gestellten Einnahmen gegenübergestellt.
Förderung
Existenzgründung und Existenzestigung
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Fördergruppe
Existenzgründer vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monaten nach der Aufnahme der Gschäftstätigkeit
Förder -Kriterien
- Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sind nachzuweisen
- Die angestrebte Selbstständigkeit ist persönlich unabhängig ausgestaltet
- Bei der Existenzgründung handelt es sich um den Aufbau einer Vollexistenz
- Der Antragsteller legt ein aussagefähiges, überzeugendes Unternehmenskonzept vor
- Für Darlehen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit legt der Antragsteller eine fachliche Stellungnahme der zustän-digen Kammer oder einer anderen geeigneten Institution zur regionalen Marktfähigkeit des Produktes oder der Dienstleistung vor
- Laufzeit: max. 5 Jahre
- Tilgung: max. 1 Jahr
- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen
Förder-Beschreibung
Mikrodarlehen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen in Form von Mikrodarlehen.
Investition
20.000
Netto Förderung
0
Förderung in %
0
Förderstelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel.: (03 85) 63 63-0
Fax: (03 85) 63 63-12 12
info@lfi-mv.de
www.lfi-mv.de
Antragsstelle
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwick-lung mbH
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin
Tel.:0385 55775-0
Fax 0385 55775-40
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www.gsa-schwerin.de
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