Mecklenburg-Vorpommern fördert eine Finanzierungslücke, die in einer vorgegebenen Planungsrechnung auf der Grundlage eines vorhabensbezogenen Unternehmenskonzeptes ermittelt wird. Zur Ermittlung dieser Finanzierungslücke werden Investitionen, steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und Entnahmen zur Sicherstellung der privaten Lebenshaltung allen dem Vorhaben zur Verfügung gestellten Einnahmen gegenübergestellt.
Existenzgründung und Existenzestigung
Mecklenburg-Vorpommern
Existenzgründer vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monaten nach der Aufnahme der Gschäftstätigkeit
Mikrodarlehen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen in Form von Mikrodarlehen.
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Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel.: (03 85) 63 63-0
Fax: (03 85) 63 63-12 12
info@lfi-mv.de
www.lfi-mv.de
Antragsstelle
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwick-lung mbH
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin
Tel.:0385 55775-0
Fax 0385 55775-40
info@gsa-schwerin.de
www.gsa-schwerin.de
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