Franchise erfolgreicher Start Step 10 – Setup Business und Start der Finanzierungs- und Vertragsverhandlung

Jetzt befinden sich in einem Status, indem wesentliche Entscheidungen getroffen werden müssen. Durch die vom ausgewählten Franchisegeber vorgegebenen und diskutierten Rahmendaten (Businessplan, Standort, Investitionen, Budget,…) und den Vergleich mit den Rahmendaten der ausgeschiedenen Franchisegeber sollten sie nun alle Grundlagen für die Erstellung eines wirklich perfekten und detaillierten Businessplans (Text- und Finanzteil) als Grundlage einer Finanzierung vorliegen haben.


Aus meiner Erfahrung kann ich ihnen nur empfehlen, die nun anlaufende Planung zur Eröffnung der Franchisefiliale immer mit einem qualifizierten Berater aufzusetzen, da zahlreiche Maßnahmen parallel umgesetzt werden müssen. Verzögerungen werden zu signifikanten zusätzlichen nicht geplanten Kosten führen, da die Ausgaben für Personal, Miete und Waren immer anfallen, auch wenn das Geschäft noch nicht geöffnet werden kann. Jeder Franchisenehmer, der über wenig Erfahrung in Projektplanung verfügt, sollte das Risiko eines Scheiterns vor dem Start in keinem Fall eingehen.

Im weiteren Verlauf folgt nun eine grobe Darstellung der weiteren Schritte bis zur Geschäftseröffnung, die der Einfachheit halber in dem Bereich Finanzen, Marketing und Organisation unterteilt habe. Professionelle Franchiseberater haben detailliertere Checklisten, die ihnen helfen die notwendigen Maßnahmen in eine zeitliche und logische Struktur zu bringen.

Studieren Sie bitte zudem das vom Franchisegeber bereitgestellten Handbuch (nach Vertragsabschluss) im Detail, da sie hier wesentliche Informationen für den erfolgreichen Betrieb ihrer Filiale erhalten. Das Franchisehandbuch stellt die Betriebsanleitung vergleichbar mit der Betriebsanleitung für das Auto war. Meine Empfehlung ist es, sich hieran zu halten und bei Rückfragen immer den Franchisegeber zu kontaktieren.

Finanzen
Franchisevertrag   Die wenigsten Franchisenehmer verhandeln mit mehreren Franchisegebern einen Franchisevertrag. In der Regel fällt spätestens nach dem Besuch der Franchisenehmerfilialen eine Vorentscheidung für das Franchisesystem seiner Wahl. Das heißt aus der Shortlist von 2-3 Franchisegebern bleibt in der Regel einer übrig. Nun geht es darum den bereits im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung erhaltenen Vertrag nochmals zu überprüfen und die Erfahrungen aus den Gesprächen mit Franchisegeber und Franchisenehmern einfließen zu lassen. Das kann dann beispielsweise zu geänderten Vertragslaufzeiten, Gratismonaten, Zahlungsvereinbarungen für Dienstleistungen und Produktlieferungen als Verhandlungsmasse führen. Letztlich ist in einem Franchisevertrag alles verhandelbar. Wichtig hierbei ist, dass sie den Franchisevertrag in jedem Fall durch einen Fachanwalt überprüfen lassen sollten. Der Vertrag sollte dabei nicht zu einseitig gestaltet sein und beide Parteien schützen.

 

Überprüfen, verifizieren und verhandeln sie dabei immer folgende Bereiche:

 

-       Kündigungsmöglichkeiten und Kosten der Vertragsauflösung

-       Vertragslaufzeit

-       Pflichten des Franchisenehmers

-       Vorgehensmodell bei Verkauf der Franchisefiliale und Verteilung des Verkaufserlöses sowie Realisierung des Goodwill

-       nachvertragliches Wettbewerbsverbot

-       detaillierte Kostenaufstellung zu Einstiegsgebühr, laufenden Gebühren und sonstige Kosten

-       Warenbezugsverpflichtungen (Umfang, Höhe, Dauer, Kosten)

-       Zinsen des Franchisegebers und Prüfung alternativer Kreditmöglichkeiten

-       Leistungspaket und Unterstützung seitens des Franchisegebers

-       Handbuch

-       Trainingsmaßnahmen (Verpflichtung, Zeit, Kosten)

-       Warenwirtschaftssystem, Software, Tools (Verpflichtung, Zugriff durch den Franchisegeber, Schulung, Zeit, Kosten)

-       Reporting, Betriebsvergleiche etc.

-       Kommunikationsstruktur (Intranet, Presse, Newsletter)

-       Verwendung der Gelder aus dem Werbepool und Mitbestimmungsrechte

 

Bevor sie jetzt den Vertrag mit dem Franchisegeber unterschreiben, überprüfen sie, ob es nicht günstiger ist in die gewünschte Branche ohne ein Franchisesystem einzusteigen und es quasi selber zu machen. Machen sie sich die hierbei klar, was der Unterschied ist zu dem Franchisesystemen das Sie einsteigen wollen und was sie wirklich kaufen. Zwischen dem Erhalt des Franchisevertrags und Unterzeichnung müssen zwei Wochen vergehen. Lassen Sie sich hier nicht drängen und überlegen sich nochmals ihre Entscheidung sehr genau. Dasselbe gilt für die detaillierte Finanzplanung, die parallel mit der Vertragsverhandlung laufen sollte. Hier gilt es, das vom Franchisegeber im Rahmen der Standortanalyse vorgelegte Konzept nun auf Herz und Nieren zu prüfen und zu vervollständigen. Dies ist vor allen Dingen deswegen wichtig, da Kreditinstitute aussagefähige und valide Unterlagen benötigen. Scheuen Sie hier nicht Geld und Mühe einen qualifizierten Unternehmensberater zu unterstützen einzuschalten.

Kreditverträge   Wenn jetzt die Rahmenbedingungen klar sind, starten mit den Vertragsverhandlungen mit dem Franchisegeber auch die Verhandlungen mit den Kreditgebern, denn die Gelder für Investitionen, Gebühren und sonstige Auslagen müssen bereitgestellt werden. Das ist dann der Zeitpunkt, bei dem mit Banken Verhandlungen über Kredite und Darlehen konkretisiert werden sollten.

ACHTUNG: Alleine der Prozess der Bereitstellung der Kredite wird zwischen 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen. Achten Sie bitte dabei darauf, dass bestimmte Kreditgeber die Vergabe von Krediten an Rahmenbedingungen geknüpft haben und beispielsweise bestimmte Verträge (Franchisevertrag, Mietvertrag, Kaufverträge) nicht vor Zusage der Finanzierung abgeschlossen werden dürfen. Der Verhandlungsspielraum mit Banken für Kredite ist dabei relativ gering und hängt von den bereitgestellten Sicherheiten und der Bonität des Kreditnehmers ab. Dennoch lohnt es sich neben dem klassischen Kredit auch Leasingangebote in Betracht zu ziehen, da hier planbare laufende monatliche Zahlungen auf einen zukommen und bilanztechnische Vorteile vorhanden sind.

Mietvertrag   Gerade bei Mietverträgen für größere Einheiten haben sie als Mieter entsprechenden Verhandlungsspielraum was die Höhe der Miete, den Start der Zahlung der Miete, die Renovierung der Räumlichkeiten und weitere finanzielle Rahmenbedingungen betrifft. Insofern empfiehlt es sich hier immer entsprechend zu verhandeln. Bei der Festlegung der Laufzeit des Mietvertrages sollten sie sich auch an der Laufzeit des Franchisevertrages orientieren, aber entsprechende Ausstiegsklauseln einbauen.
Marketing/ Vertrieb
Geschäftseröffnung   Im Rahmen ihrer Geschäftseröffnung sollten sie immer auf bewährte Konzepte anderer Franchisenehmer zurückgreifen, die sie beim Besuch der Franchisefilialen erfahren haben. Auch wird der Franchisegeber sie durch geeignete Werbematerialien unterstützen. Je nach Kapitalausstattung sollten sie aber weitere Maßnahmen in eigener Regie planen, die auf lokale Besonderheiten Rücksicht nehmen und dir nach einem Marketingszuschuss durch den Franchisegeber fragen.
Organisation
Rechtsform   Eine Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für Ihr Unternehmen. Sie können zwischen verschiedenen Rechtsformen die passende wählen. Zur Auswahl stehen Rechtsformen für Ein-Personen-Gründungen sowie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, wenn es sich um mehrere Gründer handelt. Es gibt allerdings weder die optimale Rechtsform, die alle Wünsche erfüllt, noch die Rechtsform auf Dauer. Denn mit der Entwicklung des Unternehmens ändern sich auch die Ansprüche an dessen Rechtsform.

 

-         Einzelunternehmen

-         Ein-Personen-GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

-         Ein-Personen-AG

-         Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

-         Kommanditgesellschaft (KG)

-         Offene Handelsgesellschaft (OHG)

-         Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

-         GmbH & Co. KG.

-         Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

-         GmbH-Variante: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

-         Aktiengesellschaft (AG)

-         sowie die britische, aber auch hierzulande verbreitete Private Company Limited by Shares (Ltd.)

 

Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Ich kann Ihnen aber in jedem Fall die Haftungsbeschränkung ans Herz legen. Die Gesellschafter bzw. Aktionäre haften für geschäftliche Aktivitäten - mit Ausnahmen - nur in Höhe ihrer Einlage. Auch für ggf. notwendige Kapitalbeschaffungen spielt die Rechtsform eine Rolle. Bspw. wenn Sie nach den Vorgaben des Franchisegebers einen neuen Ladenbau umsetzen müssen und mal so eben 300.000 EUR brauchen können Sie mit fungiblen Rechtsformen einfacher Kapital aufnehmen oder Geldgeber am Unternehmen beteiligen. Sie sollten daher auf jeden Fall Ihren Steuerberater und Rechtsanwalt in die Entscheidung mit einbeziehen. WICHTIG: eine Entscheidung für oder gegen eine Rechtsform ist nie endgültig. Ändern sich die Anforderungen Ihres Unternehmens, können Sie jederzeit die Rechtsform wechseln.

 

Folgende Fragen sind bei der Entscheidung für oder gegen eine Rechtsform wichtig:

 

-         Sind Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler?

-         Gründen Sie allein oder mit Partnern?

-         Sind Sie Kauffrau bzw. oder Kaufmann?

-         Welche Rechtsform(en) sind in Ihrer Branche üblich?

-         Möchten Sie die Haftung beschränken?

-         Soll die Rechtsform möglichst geringe Gründungskosten verursachen (z.B. Einlage von Grundkapital, Kosten für Notar)?

-         Soll die Rechtsform mit möglichst wenig laufendem Aufwand verbunden sein?

-         Verbinden Sie mit der Rechtsform ein bestimmtes Image?

 

Die GmbH-Variante der UG stellt keine speziell für Franchise-Systeme orientierte Gesellschaftslösung dar, sondern ist auf die Verhältnisse der jeweiligen Gesellschafter respektive Geschäftsausprägung abzustellen. Die UG dürfte insofern für unkomplizierte Standardgründungen, insbesondere für Existenzgründungen in Rahmen der Ein-Personen- Gesellschaften eine geeignete Alternative darstellen. Hierbei können die maßgeblichen Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Liste der Gesellschafter) in einem vorgegebenen Musterprotokoll vereint und eine Gründung schnell und zudem vergleichsweise kostengünstig erfolgen. Für beschleunigte Neugründungen stellt die UG ggf. auch ein alternatives Instrumentarium dar.

Personal   Die meisten Franchisenehmer benötigen für den Betrieb ihrer Filiale Mitarbeiter. In einigen Branchen brauchen die Mitarbeiter besondere Qualifikationen, wenn sie beispielsweise bei Zoo&Co. oder Fressnapf  einsteigen wollen. Hier gilt es frühzeitig im erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis mögliches Personal zu evaluieren, erste Gespräche zu führen und auch mit dem Arbeitsamt Kontakt aufzunehmen, damit sie nicht mit leeren Händen und ohne Mitarbeiter dastehen. Berücksichtigen Sie auch, dass die Mitarbeiter gegebenenfalls durch den Franchisegeber geschult werden müssen, also bereits vor der Geschäftseröffnung zur Verfügung stehen müssen. Auch fallen in diesem Bereich die Planung von Löhnen und Gehältern, Arbeitsverträge, geldwerte Vorteile und eine Reihe weiterer formaler Geschichten. Zu berücksichtigen sind hier auch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Personalkosten, die zeitnah beantragt werden müssen.
Schulungs- und Ausbildungsplan   In der Regel erhält der Franchisegeber emigrierten Schulung und Ausbildungsplan für Neustarter bereit. Der Franchisegeber wird hierbei versuchen seine Kurse voll zu bekommen, so dass sie sich im Extremfall nach den Terminen des Franchisegebers richten müssen. Einige Franchisesysteme sehen auch ein mehrmonatiges Praktikum in einem Musterbetrieb vor, bevor sie den einen Betrieb starten können. Ebenso hängt es vom Franchisesystem ab, ob sie verpflichtet sind, Mitarbeiter entsprechend auf Schulungen zu schicken. Nach Rücksprache mit dem Franchisegeber besteht aber auch die Möglichkeit so genannte Inhouseschulungen, die dann zwar teurer sind aber in ihren Zeitplan passen.
Lieferanten   Im Zuge der Geschäftseröffnung sind eine ganze Reihe von neuen Lieferanten auszuwählen. Dies betrifft nicht nur den Bereich Telekommunikation, sondern auch die Informationstechnologie, SW, Hardware, Reinigung, Strom, Wasser, Heizung, Pflanzen, Mobiliar, Büromaterial etc. die Prüfung der Angebote und die Auswahl der Lieferanten sollte sorgfältig in Richtung einer langfristigen Geschäftsbeziehung erfolgen und gerade hier lässt sich durch gute Auswahl richtig Geld sparen. Spezialisierte Unternehmensberatungen unterstützen mittelständischer Unternehmen gerade hier bei signifikanten Kosteneinsparungen.


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