Gratis Fördermittel Check

Einen Gratis Fördermittel Check erhalten Sie bei uns leider nicht. Gerne können Sie eine telefonische Erstberatung (Telefoncoaching) zu Fördermitteln buchen (hier klicken) und eine erste Einschätzung zu Fördermöglichkeiten für Ihre (geplanten) Investitionen erhalten, denn für bereits beauftragte Investitionen gibt es nichts mehr.


Der Aufwand für die erste grobe Prüfung der Fördermittelthematik (= Fördermittel Check) nimmt ca. 3h in Anspruch. Dabei handelt sich nur um eine Vorprüfung, aber die Aussagekraft hilft Ihnen zu beurteilen, ob der nächste Schritt Sinn macht. Die Förderhöhe unterscheidet sich übrigens je nach Bundesland, Programm, ob Sie nach Tarifvertrag bezahlen und auch der Innovationsgrad ist ein Kriterium. Aber oft ist es möglich Investitionen zu bündeln, konzeptionell einem Förderprogramm zuzuordnen und so eine hohe Zuschussquote zuerzielen. Teilweise erhalten Sie so bis zu 90 Prozent Förderung zu Ihren Investitionen.  Ein Gratis Fördermittel Check lohnt sich aus unserer Sichtweise nicht - investieren Sie lieber etwas Geld!

Prinzipiell ist unsere Erfahrung leider, dass es Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer in der Regel versäumen, zu Ihren laufenden Kosten und Investitionen regelmässig Fördermittel zu beantragen. Wir empfehlen Ihnen vorab unseren PRAXISREPORT zu Fördermitteln (klick) zu lesen und sich unsere Kurzbeschreibung zu Digitalisierungsprojekten aus Sachsen und Thüringen anzusehen. Unterschätzen Sie bitte nicht die Wichtigkeit von Fördermitteln für Ihr Unternehmen - Ihre Wettbewerber nutzen Sie! Zuschüsse und geschenktes Geld vom Staat sollten Sie immer nutzen, um Ihr Unternehmen durch Investitionen Wettbewerbsfähig zu halten. Insbesondere das Thema Digitalisierung ist aktuell mit hohen Zuschüssen belegt. Das ist durch die Corona Situation nochmals aufgestockt worden.

Telefon Coaching Gründungsberatung, Unternehmensberatung

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.


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Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.