Profitieren Sie für ihre Existenzgründung von der Förderung durch die Agentur für Arbeit durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Dieser kann von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter ausgestellt werden und ist für Menschen, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich selbstständig machen wollen. Jetzt ist das auch über die AKR Consult GbR für Berlin und Brandenburg möglich
Als Existenzgründer in Deutschland für die Vorbereitung der Gründung eine Unterstützung zu erhalten, ist nicht einfach. Erst wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mithelfen können, kann der Gründer auf Unterstützung hoffen, denn dann ist es dem Arbeitsvermittler möglich, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (ehemals Bildungsgutschein, jetzt AVGS) auszugeben und Sie dürfen sich einen zertifizierten Bildungsträger suchen. Mit diesem Bildungsträger können Sie alle Vorbereitungen treffen, das Gründungsprojekt begutachten lassen und dort schließlich auch die nötigen Formulare durch die fachkundige Stelle unterschreiben lassen.
Die Vorbereitung der Existenzgründung sollte jedoch mehr sein als nur ein formaler Akt der Unterschrift. Es gibt je nach Gründungsvorhaben unterschiedliche Fragen. Ein Freiberufler wird andere Fragen haben als ein Handwerker, der gerade die Meisterprüfung bestanden hat und nun sein Handwerksbetrieb gründen will. Allein die Frage der Finanzierung muss in jedem individuellen Fall anders angegangen werden – dasselbe gilt auch für Fördergelder.
Wenn Sie die Existenzgründung mit Unterstützung durch ein erfahrenes Team unterschiedlichster Fachspezialisten angehen wollen, heißt Sie die AKR Consult GbR herzlich willkommen. Hier erhalten Sie einen Spezialisten für Ihr Fachgebiet, der für weiterführende über das Spezialgebiet hinausgehende Fragen auf einen multidisziplinären Beraterpool zugreifen kann, der für fast alle erdenklichen Fragen der Existenzgründung eine Antwort geben kann.
Neues Förderinstrument: Existenzgründungsberatung mit dem Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Seit dem 26.02.2015 haben Sie die Möglichkeit, eine Existenzgründungsberatung durch das Team von AKR Consult über den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern zu lassen. In maximal 48 Beratungsstunden bekommen Sie alles notwendige für eine erfolgreiche Unternehmensgründung inklusive Businessplan, Finanzplan und fachkundiger Stellungnahme.
Beratungsinhalte
Im Rahmen der individuellen Existenzgründungsberatung bei AKR Consult haben Sie die Möglichkeit, sich durch unser multidisziplinäres Team und Netzwerk zu einem breiten Themenspektrum informieren und unterstützen zu lassen. Schwerpunkte der Existenzgründungsberatung sind dabei die Entwicklung eines marktfähigen Geschäftsmodells, die Erarbeitung einer umsetzbaren Marketing- und Markteintrittsstrategie und natürlich bei Bedarf die Beantragung von Fördermitteln und Beschaffung von Fremdkapital für Ihr Gründungsvorhaben. Mehr zu den möglichen Themen Ihrer individuell abgestimmten Existenzgründungsberatung finden Sie auf dieser Seite. Insgesamt stehen Ihnen mit dem Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur bis zu 48 Stunden Existenzgründungsberatung zur Verfügung.
Voraussetzungen und Beantragung Vermittlungsgutschein
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung des entsprechenden Vermittlungsgutscheines behilflich und sprechen mit Ihnen im Rahmen eines individuellen und kostenfreien Erstgespräches über die möglichen Beratungsinhalte, Formalien sowie Abläufe. Ebenso klären Sie im Erstgespräch Ihr Anliegen und erste Fragen zu Ihrem Plan in der Existenzgründungsberatung. Und selbstverständlich können Sie das Team von AKR Consult kennen lernen und den oder die passende/n Berater/in auswählen.
Sie haben bereits einen Termin bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter?
Kein Problem, hier die notwendigen Informationen, damit Ihnen Ihr Arbeitsvermittler den entsprechenden Vermittlungsgutschein zur Existenzgründungsberatung ausstellen kann.
Maßnahmenummer:
962 / 44 / 15
Maßnahmetitel:
Beratung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen für die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
Maßnahmeziel:
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Mustertexte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
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