Rösler gibt Startschuss für Investitionszuschuss Wagniskapital

Am 15. Mai startete der Investitionszuschuss Wagniskapital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Mit dieser neuen Maßnahme fördert das BMWi den verbesserten Zugang für junge innovative Unternehmen zu Wagniskapital in Höhe von 150 Mio. Euro.


Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Junge innovative Unternehmen mit neuen Marktideen sind Treiber unseres technischen Fortschritts. Diesen dynamischen Unternehmen fehlt es jedoch häufig an externen Finanzierungsquellen, Stichwort Wagniskapital. Deshalb mobilisieren wir mit unserem Investitionszuschuss Wagniskapital ab sofort zusätzliches privates Kapital. Damit können wir jungen innovativen Unternehmen und Start-ups auf die Beine helfen und verleihen der Business Angel-Szene in Deutschland Auftrieb."

So kann ein junges Unternehmen sich die Förderfähigkeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bescheinigen lassen und damit auf Akquise bei potenziellen privaten Investoren gehen. Diese sind vorwiegend Business-Angels, die junge Gründer mit Eigenkapital und Know-how unterstützen und so eng in die Entwicklung der Unternehmen eingebunden sind. Mit der Maßnahme erhalten private Investoren, die erstmals neue, voll Risiko tragende Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben, einen 20-prozentigen Zuschuss, wenn sie sich für mindestens drei Jahre an dem Unternehmen beteiligen. Die Maßnahme unterstützt Investitionen in kleine unabhängige Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, die in einer innovativen Branche tätig und jünger als 10 Jahre alt sind.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher, MdB, lädt dazu heute gemeinsam mit dem Business Angel Netzwerk Deutschland (BAND) zu einem Informationsdialog ins VKU-Forum nach Berlin.

Schlaue Berater werden sich freuen: "Dass Berater von dem neuen Wagniskapital Programm profitieren, liegt an den Verfassern der Richtlinie". Denn viele Startups werden für die Zulassung zum Programm Unterstützung brauchen und sollte das gelingen einfacher einen Investor finden.

Und so funktioniert die Förderung: Unternehmen mit Kapitalbedarf lassen sich von der für das Programm zuständigen Stelle ihre Förderfähigkeit bestätigen. Daraufhin gestaltet sich ihre Investorensuche deutlich einfacher. Denn der Investor beteiligt sich mit z.B. 100.000 Euro und erhält davon 20.000 Euro sofort vom Staat zurück - besitzt aber weiterhin Anteile im Wert von 100.000 Euro. "Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird." heißt es in den Förderbedingungen.

Ein lohnendes Geschäft, vor allem wenn die Beteiligung nur auf dem Papier mit einem Risiko verbunden ist. Ein entsprechender Missbrauch soll dadurch verhindert werden, dass der Investor vertragsrechtlich in vollem Umfang an Chancen und Risiken teilnehmen muss, es sich also nicht um ein verkapptes Darlehen handeln darf. Geschäftsmodelle die auf Vermietung sowie Onlinehandel basieren sind deshalb ausgeschlossen, weil zu berechenbar.
Die Anteile müssen tatsächlich zu einer Erhöhung des Kapitals führen und nicht einfach einem anderen Anteilsinhaber abgekauft weren. Außerdem darf der Investor nicht schon vor der ersten geförderten Beteiligung am Unternehmen beteiligt gewesen sein uns seine Anteile lediglich aufstocken.

Es sind jedoch mehrfache geförderte Beteiligungen im Mindestumfang von jeweils 10.000 Euro möglich, zum Beispiel beim Erreichen vorgegebener Meilenstein. Pro Unternehmen können insgesamt Anteile im Wert von bis zu eine Million Euro pro Jahr bezuschusst werden.

Weitere Informationen finden Sie im Programmflyer sowie beim BAFA. In einem schlanken Online-Verfahren können die Anträge ab sofort direkt beim BAFA gestellt werden.


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