Möchten Sie Ihr Gewerbe ruhen lassen, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner für Sie. Nur wenn Sie die Ruhephase für Ihr Gewerbe angezeigt haben, werden Sie von Ihren Verpflichtungen als Gewerbetreibender befreit. Hierzu gehört in erster Linie, dass Sie keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr abgeben und auch keine Vorauszahlungen leisten müssen. Da Sie während der Zeit, in…
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