Ein Kreditvertrag beschreibt die Abmachung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Diese vereinbaren im Voraus die Konditionen des Kredites sowie einige steuerrechtliche Aspekte. Der Kreditvertrag bildet also die Basis eines jeden Kredithandels - eines jeden legalen zumindest. Er ist in etwa mit der Verfassung eines Landes vergleichbar: Die niedergeschriebenen Klauseln sind einzuhalten, eine Verfassungsänderung oder Umgehung ist…
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