Wenn ein Auftragnehmer weisungsgebundene Tätigkeiten ausführt, die einer Arbeitnehmerschaft gleichkommen, und zugleich eine starke Integration in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers vorhanden ist, spricht man von einer Scheinselbstständigkeit. Der Auftragnehmer ist dann zwar ein selbstständiger Unternehmer, rein von der Art seiner Tätigkeit her gilt er aber als Arbeitnehmer. Wenn der Mitarbeiter hinsichtlich dem Umfang der Arbeit,…
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Schlagwort-Archive: Scheinselbstständigkeit
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