Ursula von der Leyen und Ihre gründerfeindlichen Regelungen. Jetzt das Ende des 4.000€ GCD mit 3.600€ Zuschuss für ALG I/II

Von der Leyen schafft das KFW Gründercoaching GCD90 für die Gründung von Arbeitslosen ab. Die Antragstellung ist nur noch bis 31.12.13 möglich.


Gefördert wird beim GCD90 eine Beratung im Umfang von bis zu 40 Stunden. Der Eigenanteil beträgt dabei 10 Prozent bzw. 10 Euro pro Beraterstunde. Da gerade Gründer aus der Arbeitslosigkeit in der Gründungsphase jeden Euro zwei mal umdrehen, wollte der Gesetzgeber mit Programmen wie diesem dazu beitragen, dass Gründer trotzdem qualitativ hochwertige Beratung in Anspruch nehmen, um so teure Fehlentscheidungen zu vermeiden und schneller eine nachhaltige Selbständigkeit aufzubauen.

Das Programm war überaus erfolgreich. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte das Ministerium in einer Unterrichtung das Coaching noch ausdrücklich gelobt. Den Arbeitslosen steht nun nach der Gründung nur noch das "normale" Gründercoaching mit 50% Förderquote im Westen und 75% Förderquote im OSTEN zur Verfügung, das sich eigentlich an Selbständige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung richten sollte.

85% Rückgang bei den geförderten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit sind von der Leyen nicht genug - nun streicht die Bundesarbeitsministerin auch noch das Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose, eine der wichtigsten verbleibenden Förderinstrumente. Was dahinter steckt man nur vermuten. Zumindest werden wesentliche Fördermittel, die eine Vermittlung in eine Festanstellung behindern, abgeschafft. Die Zahl der mit Gründungszuschuss/ Einstiegsgeld geförderten und damit zum GCD90 berechtigten Gründer hat im letzten Jahr ohnehin dramatisch abgenommen. Eine Beratung konnte sich nur der leisten, wer zuvor über ein höheres Einkommen verfügte, Rücklagen hatte, vom Arbeitsamt den Eigenanteil finanziert bekommen hat. Aus max. 400€ Eigenanteil werden nun bis zu 3.000€. Das können sich wahrscheinlich nur wenige ALGler leisten. Die Inanspruchnahme der Förderung wird also stärker sozial selektiv geschehen.

"Ministerin von der Leyen festigt mit diesem Vorhaben ihren Ruf als Chancentod für Arbeitslose" erklärt auch Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, auf deren schriftliche Anfrage hin das Bundesarbeitsministerium (BMAS) diesen Schritt offenlegte. "Es ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, die Variante 'Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit' in der kommenden ESF-Förderperiode fortzuführen." schreibt Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe in seiner Stellungnahme, ohne - obwohl von Pothmer ausdrücklich erbeten - hierfür eine Begründung abzugeben.

Zwei Gruppen zuvor Arbeitsloser können diese Form des Gründercoaching, abgekürzt "GCD90" bei dem es immerhin 90% Zuschuss gibt (3.600€) im ersten Jahr nach der Gründung beantragen und haben dann ein Jahr Zeit, die Coachingstunden in Anspruch zu nehmen:

  1. Empfänger von Arbeitslosengeld I, die mit Gründungszuschuss gegründet haben
  2. alle Empfänger von Arbeitslosengeld II, die sich selbständig machen

Wir können uns nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt bis zu 3.000€ als Zuschuss oder Darlehen für ALG II Gründer drauflegt oder ob und welche Alternativen ausgebaut werden. Keiner weiß bisher - bis auf die nackten Zahlen, ob die Qualität der aktuell geförderten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gestiegen ist und vielleicht deswegen auch das GCD90 abgeschafft werden soll. Insgesamt nehmen sowieso nur weniger als 10% aller Gründer ein KFW Coaching in Anspruch - auch das könnte ein Grund für die Maßnahme sein.

Fakt ist, dass gerade die Gruppe der ALG II Kandidaten neben dem Arbeitsamt Betreuer eindeutig zusätzliches Coaching für einen erfolgreichen Start braucht. Die Abschaffung des GCD90 wird dazu führen, dass deutlich mehr Menschen im ALG2-Bezug verbleiben bzw. ihnen keine nachhaltige Gründung gelingt. Das kann das Arbeitsamt nicht wollen. Damit kommt das Arbeitsamt aber in die Zwickmühle, weil ohne Coachingangebote (die Geld kosten) wird keine Gründung gelingen. Ob dann Schulungsträger, Inhouse Consultants, oder Berater Geld bekommen ist egal. Ohne Weiterbildung und Hilfe der Gründer wird es nicht gehen. Die Entscheidung, das Programm zu beenden, ist damit unverständlich, zumal die Förderung aus ESF-Mitteln stammt, die nationalen Haushalte also nicht belastet und zeitgleich keine Alternativen vorgestellt werden.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.