Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (kurz: KGV) beschreibt das Verhältnis vom Kurs einer Aktie zu deren Gewinn. Der KGV kann also als Kennzahl zur Aktienbewertung herangezogen werden.
Äpfel für 1,19 € pro Kilogramm, das ist noch relativ günstig. Für 3,99 € sind die Äpfel aber schon ziemlich teuer - logisch. Bei Aktien ist das allerdings nicht so leicht auszumachen: Es kann sein, dass Aktien zu einem Spottpreis angeboten werden, aber keiner sie will. Im Gegensatz ist es möglich, dass Aktien extrem teuer sind und alle sich darum reißen... Warum? Es ist nicht ganz so einfach wie bei den Äpfeln, allerdings ist die Bedeutung die gleiche: Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gibt dabei sozusagen an, ob man jetzt ein Schnäppchen macht oder nicht.
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) als Kennzahl
Das Problem beim Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ist aber, dass die Kennzahl auf Prognosen aufbaut also auf möglichen Gewinneinschätzungen. Dies ist nicht unbedingt an die größte Sicherheit geknüpft und kann natürlich variieren. Ein Beispiel ist die Finanzkrise 2009: Das KGV riet zum Kauf, allerdings wäre das der denkbar schlechteste Zeitpunkt gewesen. Das Shriller-KV ist damals anderer Meinung gewesen und riet nicht zum Kauf. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen, ein Präzedenzfall ist noch lange keine Garantie. So zeigt schon allein die Tatsache dieser unterschiedlichen Kurs-Gewinn-Verhältnisse (KGVs) an, dass scheinbar zu gleichen Zeiten unterschiedliche Meinungen über das KGV eier Aktie existieren. Neben der Tatsache, dass es wichtig ist zu wissen ob das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) hoch oder tief ist, ist es von großem Nutzen auch über dessen Zukunft Bescheid zu wissen.
Abschließend bleibt zu sagen, dass ein hohes Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) nicht allein zur Bewertung der Aktie herangezogen werden sollte. Es sollte ferner der zukünftige Verlauf der Aktie bestimmbar sein sowie etwaige plötzliche Ereignisse. Viele davon kann man zwar nicht voraussehen, allerdings ist eine gute Vorbereitung alles. Der KGV ist dennoch eines der ältesten und etabliertesten Mittel, um Aktien zu bewerten.
_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
_______
Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate-Programmen ( siehe unsere Datenschutzbestimmungen ). Für Sie verändert sich der Preis nicht.
- Auxmoney – 50.000 € Kredite für Selbständige
- SCHUFA-neutraler Kreditvergleich für Selbständige
- AGB-Sicherheitspakete für Online-Händler
- Gasanbieter wechseln – bis zu 750 € sparen
- Stromanbieter wechseln – bis zu 440 € sparen
- Private Krankenversicherung – offizieller Tarifrechner
- Kfz-Versicherung – bis zu 850 € sparen
- Haftpflichtversicherung – bis zu 70 % sparen
- Hausratversicherung – TÜV „sehr gut“
- Rechtsschutzversicherung online berechnen
- DSL-Verfügbarkeitscheck
- Pauschalreisen günstig buchen
- Mietwagen-Preisvergleich




