Wenn Sie planen, sich mit dem Geschäftsmodell Gebäudereiniger selbstständig zu machen, dann empfehlen wir in jedem Fall, einen Businessplan zu schreiben. Der Geschäftsplan Gebäudereiniger ist als Vorlage im Internet nicht verfügbar. Hier müssen Sie Ihren Kopf anstrengen, um ein brauchbares Resultat zu erzielen.
Was macht ein Gebäudereiniger?
Gebäudereiniger ist ein ehrbarer Beruf. Als Chef planen und lenken Sie Arbeitsprozesse in den Bereichen Gebäudereinigung und -management, wenn Sie Mitarbeiter haben. Aber natürlich können Sie ggf. auch praktisch mitarbeiten und Ihre Mitarbeiter anleiten, die wie die vorschriftsmäßige Ausführung von Aufträgen aussieht. Als Unternehmer und Gebäudereiniger sind Sie für die erfolgreiche Vermarktung ihrer Dienstleistungen und Kundengewinnung zuständig. Bestehende Kunden müssen Sie mit attraktiven Programmen binden, denn Gebäudereinigung ist immer eine zyklsiche Angelegenheit. Fenster, Toiletten, Zimmer, Büros, etc. müssen täglich, wöchentlich und monatlich gereinigt werden. Hier gelten oft auch Vorgaben des Gesetzgebers zu den erforderlichen Zyklen. Auch ist der Umgang mit den Reinigungsmitteln nicht immer einfach und oft auch gefährlich. Informieren Sie sich hier vorab und besuchen entsprechende Schulungen der Hersteller.
Wenn Sie genug Aufträge haben, dann können Sie Auszubildende ausbilden und Mitarbeiter/innen anleiten. Denken Sie darüber nach, ob Ihenn das liegt. Typische Aufgaben eines Gebäudereinigers sind:
- Kunden- und Objektbetreuung
- Sicherstellung des Qualitätsmanagements
- Personaleinsatzplanung
- Einweisung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Mitarbeiterführung
- Materialbewirtschaftung
- Vorbereitung der Lohnabrechnung
Perfekt für die Selbstständigkeit als Gebäudereiniger sind Sie geeignet, wenn Sie Erfahrung gesammelt haben bei:
- in Unternehmen des Gebäudereinigungsgewerbes
- in Krankenhäusern, bei Stadtverwaltungen oder in Sportanlagen
Branchenkennzahlen Gebäudereiniger
Investoren setzen auf Branchenkennzahlen, um Ihre gelieferten Zahlen im Businessplan besser einzuschätzen zu können.
_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
_______
Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate-Programmen ( siehe unsere Datenschutzbestimmungen ). Für Sie verändert sich der Preis nicht.
- Auxmoney – 50.000 € Kredite für Selbständige
- SCHUFA-neutraler Kreditvergleich für Selbständige
- AGB-Sicherheitspakete für Online-Händler
- Gasanbieter wechseln – bis zu 750 € sparen
- Stromanbieter wechseln – bis zu 440 € sparen
- Private Krankenversicherung – offizieller Tarifrechner
- Kfz-Versicherung – bis zu 850 € sparen
- Haftpflichtversicherung – bis zu 70 % sparen
- Hausratversicherung – TÜV „sehr gut“
- Rechtsschutzversicherung online berechnen
- DSL-Verfügbarkeitscheck
- Pauschalreisen günstig buchen
- Mietwagen-Preisvergleich





