Immer wieder hört man man vom erfolgreichen Start als IT-Beratung, was im Wesentlichen an dem gut vorbereiteten abgestimmten Businessplan liegt. Die Geschäftsidee IT-Beratung als Dienstleistungsunternehmen erfordert nur wenig Investitionen und ist daher, sofern Sie die Qualifikation haben, extrem beliebt.
Was macht ein IT-Beratung?
IT-Berater/innen beraten Unternehmen in Fragen der Informationstechnik, akquirieren Aufträge und setzen diese um. 67% der Unternehmen vertrauen IT-Beratern als Partner für die digitale Transformation. Dabei stehen die Modernisierung von Altsoftware und Standardisierung der IT-Landschaft im Vordergrund. Die Wichtigste Kundengruppe sind Banken, Automobilwirtschaft, Telekommunikation und öffentlicher Dienst (Lünendonk Studie 2015). Da viele IT-Berater von zuhause aus starten (Home Office) sind nur geringe Investitionen für die Gründung Ihrer IT-Beratung z veranschlagen. Folgende Themen kommen auf Sie zu:
- Problemanalyse und Planung für vorhandene und neue IT-Infrastrukturen
- Weltweite Einführung und Betreuung von Software & Hardware & Apps
- Bewertung, Planung, Konzeption, Koordination und Umsetzung von Kundenanforderungen
- Kundenspezifische Software-Entwicklung
- Planung und Durchführung von IT-Projekten
- Enge Zusammenarbeit mit dem Product Owner und Scrum Master des Kunden
- Sicherstellung durchgängiger Gesamtkonzepte sowie Testen der IT-Lösungen und Durchführung von Anwenderschulungen inklusive Erstellung dazugehöriger Schulungsunterlagen in Deutsch und Englisch
- Analyse und Aufnahme der Prozesse und Anforderungen sowie Betreuung der Fachbereiche während der Einführungsphase
Wenn Sie Erfahrung gesammelt haben bei Cloud-Computing, Social Media, IT-Sicherheit, Big Data und Industrie 4.0 sowie Internet of Things dann steht Ihrem Erfolg nichts im Weg. Zudem sollten Sie Praxiserfahrung haben bei Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche oder in der öffentlichen Verwaltung sowie bei Verbänden und Organisationen.
Branchenkennziffern IT-Beratung
Investoren setzen auf Branchenkennzahlen, um Ihre gelieferten Zahlen im Businessplan besser einzuschätzen zu können.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
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