Existenzgründer Wissen – IPO

IPO ist ein englisches Akronym und steht für initial public offering. Auf Deutsch bedeutet das Börsengang. Bei einem Börsengang bietet eine Aktiengesellschaft (AG) ihre Aktien öffentlich, d. h. auf dem Kapitalmarkt, an, sodass sie für jeden zu erwerben sind. Ein Börsengang kann mit Gründung des Unternehmens, aber auch erst später geschehen, d. h. eine Aktiengesellschaft ist nicht zwangsläufig an der Börse, dem öffentlichen Handelsplatz für Aktien, vertreten.


Motive für den Börsengang IPO

Ein Unternehmen bietet seine Aktien an der Börse zum Kauf an, um Eigenkapital zu generieren. Die Inhaber der Aktie erwerben nämlich einen Anteil am Eigenkapital einer Aktiengesellschaft. Die Gründe der Erhöhung des Eigenkapitals können dabei vielfältig sein; in jedem Fall ist die Eigenkapitalquote, das Verhältnis des Eigenkapitals zum Fremdkapital, ein wichtiger wirtschaftlicher Indikator. Auch Imageeffekte spielen beim Börsengang eine Rolle; so lässt sich dadurch der Bekanntheitsgrad eines Unternehmens erhöhen.

Ablauf des Börsengangs IPO

Der Gang an die Börse ist eine weitreichende Entscheidung und die Umsetzung ist ein aufwändiger, d. h. teurer und zeitintensiver Prozess. Eine umfangreiche Beratung bei der Entscheidung eines Börsengangs und danach bei dessen Planung ist deshalb unerlässlich. Hier ist eine fachliche Spezialisierung notwendig, wie sie ein IPO-Berater mitbringt. Er muss zunächst überprüfen, ob das betreffende Unternehmen die Kriterien für einen Börsengang erfüllt. Dazu zählen u. a.:

  • Peergroup-Vergleich (Vergleich mit anderen börsennotierten Unternehmen)
  • Branchenanalyse
  • Unternehmensbewertung

Die Untersuchung dieser Kriterien zielt darauf ab, die Stärken und Schwächen eines Unternehmens aufzudecken, um diese vor dem Börsengang zu beseitigen, um das Unternehmen börsenreif zu machen. Der Berater kann hier entscheidend einwirken, um den IPO-Prozess zu beschleunigen und damit vor allem Kosten einzusparen.

Auch den Businessplan gilt es zu überprüfen; schließlich muss dieser später auch den Banken vorgelegt werden, Die sogenannte Emissionsbank ist nämlich ein wesentlicher Akteur bei der Emission der Aktien. Hier ist der Berater auch als Verhandlungspartner gefragt; zudem kann er bei der Auswahl der Bank(en) helfen.


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